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102. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhand­lungs­tage im AB-Mittel­rhein­-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitglied­schaft bzw. Unter­stützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.

von ABM Prozess

29. Januar 2014 – 102. Prozesstag

Am Vormittag des zweiten Verhandlungstages im Jahr 2014 wurde ein Sachverständiger des LKA (Dr. Z.) zu einer angeklagten versuchten Fahrzeugbrandstiftung befragt. Dabei stellte sich heraus, daß dieser im Grunde nur den Auftrag hatte, zu untersuchen, ob Grillanzünder brennen und man damit Fahrzeugreifen in Brand setzen könne.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch OstA Schmengler, saß stumm dabei. Die Verteidiger kritisierten in erster Linie die ungeeignete Aufgabenstellung an den Gutachter und wiesen darauf hin, daß weiterhin kein Hinweis auf einen Täter besteht.

Als Erziehungsmaßnahme wegen morgendlichen „Zuspätanfangens“,wurde die Mittagspause durch den Vorsitzenden RLG G. um 15 min verkürzt. Die Einlasswartezeiten durch aufwändige Sicherheitskontrollen erschweren weiterhin den pünktlichen Beginn.

Am Nachmittag wurde ein Beamter der politischen Polizei (K12, Koblenz), (KHK W.) vernommen. Das Thema wurde eingeschränkt auf Erkenntnisse der Asservatenauswertung zu einem Angeklagten, dessen Verfahrenseinstellung ansteht.

Fotos des Beschuldigten in angeblicher „Szenekleidung“, gefunden auf einem beim Angeklagten beschlagnahmten Mobiltelefon, elektr. Notizen von Fahrzeugkennzeichen, u.a. von zivilen Fahrzeugen der Polizei, und allgemein bekanntes Bildmaterial aus Tageszeitungen… wurden versucht zu deuten. Warum der Polzeibeamte diese strafrechtlicht nicht relevanten Fotos damals in die Ermittlungsakten weitergab, könne er heute nicht mehr sagen. Ein Bild einer Portraitaufnahme einer männlichen Person habe er weitergeleitet, weil ihm diese Person nicht bekannt gewesen sei.

Weiter gab der Zeuge an, keinerlei Vorgaben durch die Staatsanwaltschaft erhalten zu haben. Die Auswahl der für ihn interessanten Bilder habe er ausschließlich selbst getroffen. Kriterium war einzig und allein die strafrechtliche Relevanz für dieses Verfahren. Worin die strafrechtliche Relevanz bei den gezeigten Bildern gelegen haben soll, vermochte der Zeuge nicht mehr zu erinnern.

Ein Bild einer V2- Raketen – Attrappe, vermutlich von einer Neujahrsfeier, erregte einige Aufmerksamkeit. Auch über die Auswahlkriterien dieses von ihm zusammengestellten Bildmaterials konnte der Zeuge nichts aussagen. Schließlich solle ja belastendes und entlastendes Material gesammelt und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. In diesem Fall wurde, wenn überhaupt, nur belastendes Mataerial aus den über 9.000 beschlagnahmten Photos herausgenommen. Der Zeuge schien im Allgemeinen schlecht vorbereitet und lieferte kaum Verwertbares.

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