161. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein
Dieser Beitrag ist älter als zwei Jahre. Rechtslage, Zuständigkeiten und technische Hinweise können sich seitdem geändert haben.

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
13. Januar 2015 – 161. Prozesstag
Der erste Verhandlungstag des Jahres begann mit drei Zeugen die allesamt von Ihrem umfassenden Aussageverweigerungsrecht gebrauch machten.Danach wurden die Richter Göttgen und Ritzdorf wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Kammer entschied jedoch, vorerst weiter zu verhandeln und den Folgetag zur Entscheidung ausfallen zu lassen. Als weitere Neuerung zum Jahresanfang wurde von der TKÜ „Häger“ zur TKÜ „Lobeck“ übergegangen. Daß auch Gespräche öffentlich vorgeführt werden die von Dritten auf dem überwachten Anschluß geführt wurden, war bemerkenswert. Zum Beweisthema und Beweiswert dieser von der Kammer ausgewählten Gespräche äußert sich das Gericht wohlweislich überhaupt nicht. Welchen Sinn das Abspielen von Telefongesprächen im zeitlichen Umfang von letztlich Verhandlungsjahren hat, ist sowieso fraglich.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Anwalt oder eine Beratungsstelle.






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