Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
28. Januar 2014 – 101. Prozesstag
Beginn 11:30 Uhr
Der erste Verhandlungstag des Jahres begann wie üblich mit einer gehörigen Verspätung. Die zuvorigen Verhandlungstage mussten wegen der Erkrankung eines Schöffen abgesagt werden.
Als Neuerung reisten nun alle Angeklagten aus Freiheit an. Überraschenderweise befand sich keiner auf der Flucht, was die Begründung für die zuvorgegangenen 22 Monate Untersuchungshaft Lügen straft.
Auf der Richterbank war ein Wechsel feststellbar. RLG H. feiert bis zu seiner Pensionierung im März 2014 Resturlaub ab und wird ab nun von dem Ersatzrichter Dr. S. vertreten. Die Verteidigung rügte diesen Wechsel, da der Ersatzrichter nicht rechtlich einwandfrei der Kammer zugeordnet worden und Urlaub keine Verhinderung im Sinne des Gesetzes sei.
Nach der Mittagspause wurde erneut der politisch links aktive Zeuge H. aus Remagen gehört. Dieser konnte Innenansichten der sog. „Remagener Asselgang“, deren Gründer er sei, liefern. Von Straftaten der Angeklagten war nicht die Rede. Die Verteidigung wertete diesen Zeugen der Staatsanwaltschaft als entlastend und wies auf die Einseitigkeit und Dramatisierung der Vorwürfe in der Anklage hin, welche nicht einmal durch Aussagen erklärter „Nazigegner“ zu halten seien. Der Ankläger, OstA Schmengler verhielt sich dementsprechend wortkarg.
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