Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
4. Februar 2014 – 103. Prozesstag
Wahrscheinlich aufgrund der Stinkbombe des letzten Verhandlungstages wurden nun wieder doppelte Sicherheitskontrollen durchgeführt. Dadurch wieder einmal verspäteter Beginn.
Zunächst erfolgte die Fortsetzung der Befragung des Zeugen durch die Verteidiger. Diese verlief jedoch zumindest für die Staatsanwaltschaft sehr unergiebig. Keine Spur von belastenden Aussagen. Ein Verteidiger beantragte schließlich, die Schöffen erneut aufzuklären, daß auch sie befugt sind, die Zeugen zu befragen. In bisher über 100 Verhandlungstagen haben die Schöffen bisher noch keine einzige Frage gestellt.
Nachdem der Zeuge unvereidigt entlassen wurde, erschien die nächste Zeugin erst gar nicht zum Termin. Nach einer Überprüfung durch das Gericht stellte sich heraus, daß die Zeugin infolge eines „Versehens“ nicht ordnungsgemäß geladen war. So kam es dann, wie es kommen musste. Es wurden wieder mal völlig aus dem Kontext gerissene SMS und E.Posts eines Angeklagten verlesen. Die verlesenen „Beweisstücke“ stammten nicht aus der TKÜ, sondern direkt von einem beschlagnahmten Handy.
Anschlieend Mittagspause von 12:20 Uhr – 13:50 Uhr.
Es folgte die weitere Verlesung von SMS, die durch die Ermittlungsbehörden, warum auch immer, als relevant eingestuft wurden. Bisher handelte es sich ausschließlich um aus dem Zusammenhang gerissene empfangene SMS.
Kurz vor Ende des Verhandlungstages kam es zur TKÜ eines anderen Angeklagten.
Es wurden Telefonate vorgespielt, die Gespräche über genehmigte Demonstrationen beinhalteten, auch über ein Lautsprecherfahrzeug wurde gesprochen. In einem weiteren Gespräch ging es sogar um das Aufhängen von Arbeitsbekleidung nach dem Waschen. Verfahrensrelevanz war auch hier wieder einmal nicht ersichtlich.
Ende des 103. Verhandlungstages um 16:20 Uhr
Die beiden nächsten Verhandlungstage fielen wegen Erkrankung eines Angeklagten aus.
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