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75. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

14. August 2013 – 75. Prozesstag

Beginn: 10:15 Uhr

Der Zeuge A.B. wurde von zwei Zivilpolizisten zum Warteraum des Saals 128 gebracht. Es folgte die Fortsetzung der Befragung durch Verteidiger und Angeklagte. Leider hatte der Zeuge bei den meisten Fragen Probleme mit seiner Erinnerungsfähigkeit. Manche Angaben des Zeugen wiederum waren so dubios, daß er auf seine Wahrheitspflicht belehrt werden musste.

Der Zeuge konnte sich auch anfänglich nicht so recht erinnern mit wem er gesammelte Informationen zum WS17 Projekt ausgetauscht hatte. Auch wußte er nicht mehr, welchen Personen er das Kennzeichen des „Bulli“weitergeleitet hatte. Er bestritt aber dazu aufgefordert zu haben,dieses Fahrzeug zu beschädigen.

Es folgten noch einige Einzelheiten zu seinem Trinkverhalten. So sagt er: „Wenn er betrunken heim kommt, schreibt er dummes Zeug im Internet und schämt sich morgens dafür.“ „Er trinkt gerne und ist dann immer aufgeputscht.“

Auch eine von ihm zur Anzeige gebrachte, angebliche „Bedrohung“, relativierte sich anhand seiner Facebook-Einträge recht schnell. Bei anderen folgenden Fragen zu einzelnen Tatbeständen, berief er sich,nachdem der OSTA ihn darauf hinwies, auf sein Aussageverweigerungsrecht.So z.B. bei einer angeblichen Trunkenheitsfahrt seinerseits, oder aber auch auf Fragen zu seiner Vermummung bei verschiedenen Aktivitäten.

Als der OSTA wieder dazwischen redet, erwidert ihm einer der Verteidiger etwas. Daraufhin wird nur der Verteidiger von Richter Hagenmeier mit den Worten ermahnt: „Das ist ungehörig einfach reinzureden.“ Dass er diese Worte nicht auch in Richtung Staatsanwaltschaft richtet, spricht Bände. Als dann gefordert wurde, ein Video vorzuspielen, in dem die Vermummung aller „Linker“ sichtbar werden sollte, intervenierte der o.g. Richter ebenfalls. Der Zeuge gab dann aber doch noch an, dass der Vorwurf der Vermummung stimmen könne, wenn gleich natürlich nur zum Selbstschutz. Die Forderung der Verteidigung ein Wortprotokoll anzufertigen, wird ebenfalls wie schon mehrmals per Kammerbeschluss abgelehnt.

Pause: 12:20 – 13:30 Uhr

Wieder wurde bemängelt, daß die inhaftierten Angeklagten ohne sich imHungerstreik zu befinden seit Sonntag, den 11.08.2013 KEINE warme Mahlzeit erhalten haben, also seit über 3 Tagen.Darauf erwiderte Richter Hagenmeier: „Wir haben auch seit 3 Tagen nichts Warmes mehr gegessen.“ Zynismus pur im Koblenzer Landgericht. Hier wahrt man ganz offensichtlich nicht einmal mehr den Anschein von Neutralität.

Es folgte dann ein Befangenheitsantrag gegen Richter Hagenmeier, der wohl wie alle anderen vorher abgelehnt werden wird. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie groß das Geschrei in der Öffentlichkeit wäre, wenn es sich bei den Inhaftierten um Nicht-Deutsche handeln würde.

Ein Angeklagter war nun nicht mehr in der Lage, dem Verfahren zu folgen. Er litt unter Kopf-und Bauchschmerzen. Eine halbstündige Beratung des Gerichts, ob eine medizinische Untersuchung stattfinden sollte, endete dann mit der Maßgabe, den Inhaftierten von einer JVA Ärztin untersuchen zu lassen, da ein Amtsarzt „auf die Schnelle“ nicht zur Verfügung stand.

Ende des Verhandlungstages deshalb 14:25 Uhr

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