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76. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

15. August 2013 – 76. Prozesstag

Beginn: 10:40 Uhr

Der Verhandlungstag begann mit der Verlesung des ärztl. Attestes. Festgestellt wurde eine „Unterzuckerung“ des Inhaftierten, deshalb wurde ärztlicherseits angeraten, morgens und nachmittags eine kurze Pause zwecks Zwischenmahlzeit einzulegen. Auch die JVA Ärztin fand es bedenklich, daß die Ernährung an den Verhandlungstagen nur aus Broten besteht.

Fortsetzung der Befragung des Zeugen A.B., der wegen versuchter Brandstiftung an seinem Auto geladen ist, durch die Verteidiger. Er glaubte in der Zeitschrift Lotta gelesen zu haben, daß man Grillanzünder „auf“ die Autoreifen legen müsse, nicht wie bei seinem Auto geschehen „unter“ die Autoreifen. (Was man in einer Gerichtsverhandlung so alles lernen kann, ist unfassbar.)

Er hielt es immerhin für möglich, daß die in der Anklageschrift angegebene Beunruhigung der Bevölkerung in Bad-Neuenahr erst durch die von der Antifa durchgeführten Flugblattaktionen entstanden sei. Obwohl er sich nicht für eine herausragende Person in der Antifa Ahrweiler halte, habe er Presseerklärungen für die Antifa AW herausgegeben. Er habe auch, wie er sagt, für „Käseblätter“ wie die Rhein-Zeitung veröffentlicht. Andererseits seien auch Artikel der Antifa Ahrweiler, wie z. B. eine angebliche Bedrohung ohne sein Wissen eingestellt worden. Er habe den Artikel (obwohl es ihn persönlich betraf) auch nicht gegengelesen.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, daß er keine Namen der Antifa Koblenz kenne, auch zu Bonnern hat er, obwohl viele Feiern gemeinsam stattfanden, lediglich 3 Vornamen parat.

Um wieder für etwas Kurzweil zu sorgen, äußerte sich Richter Hagenmeier dann ohne Mikro zu einer Verteidigerin in etwa so: „Sie solle etwas mit ihren Ohren machen.“ Nachdem diese das ziemlich scharf kritisierte, tat er das ganze wieder mal als „Lächerlichkeit“ seinerseits ab.

Nun war der Zeuge A.B. wieder an der Reihe. Da laut Zeuge das Ziel das sogenannte AB Mittelrhein zu zerstören erreicht war, sei er aus der Antifa Ahrweiler ausgetreten. Auf welche Weise das geschehen sei, da er ja laut seiner eigenen Aussagen kaum Namen kenne, konnte nicht geklärt werden, da auch diese Frage vom OSTA Schmengler beanstandet wurde. Auch er gab seine Einschätzung zum Zeugen M.F. nach dem Unfall ab. Außer psychischen Problemen, Erinnerungsproblemen habe er auch was von Drogenproblemen gehört und auch gesehen. Bei einem Besuch in der Klinik fand er ihn „sehr befremdlich.“

Fragen nach eigenem Drogenkonsum früher oder heute, beantwortete er nicht. Bestätigte aber regelmäßigen Alkoholkonsum, vor allem am Wochenende.Gewaltaufrufe vom „AB Mittelrhein“ gegen die Antifa habe es nicht gegeben. Eingestehen musste er jedoch eine Aufkleberaktion der Antifa Ahrweiler. Es ging um einen Aufkleber mit dem Motto „ABM zerschlagen“,auf dem auch ein Baseballschläger zu sehen war.

Pause: 12:25 – 14:00 Uhr

Fortsetzung erst 14:15 Uhr, da natürlich der Angeklagte Christopher D. nochmal die Toilette aufsuchen musste.

Am Nachmittag konnten dann durch die Verteidigung noch einige Aussagen des Zeugen zerpflückt werden. So wollte der Zeuge im Jahr 2008 nach dem Haus WS17 gesucht haben und ein paar Monate später Flugblätter gegen die Bewohner verteilt haben. Die Tatsache, daß das Haus allerdings nachweislich erst 2010 bezogen wurde, führte auch diese Aussage ad absurdum.Einige Fragen wurden noch zum Ablauf Dresden 2011 gestellt. So erfuhr man, daß die Zielsetzung der Dresden Demo ausschließlich die Blockadeeiner angemeldeten Veranstaltung sein sollte. Wieder einmal wusste ernicht mehr, wer an der Vorbereitung dieser Bustour beteiligt war oder wodie Planungen stattgefunden haben.Leider wurde auch hier wieder das Abspielen einer Antifa Ahrweiler Audiodatei bzgl. Dresden 2011 vom Gericht auch nach einem Kammerbeschluss nicht genehmigt. Es wird wohl der Wahrheitsfindungdienen, solche Dateien nicht abzuspielen.

Zum Ende des Verhandlungstages meldete sich OSTA Schmengler nochmal zu Wort undäußerte sich folgendermaßen zu einem Verteidiger:“Sie leben in einer furchtbaren Welt.“ Daraufhin erwiderte der Verteidiger: „Da stimme ich Herrn OSTA Schmengler zu. Koblenz ist eine schreckliche Welt.“

Ende des Verhandlungstages um 16:30 Uhr.

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