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Koblenz: Alle sieben Gefangenen frei

Am Nachmittag wurden alle sieben derzeit noch im Zusammenhang mit dem Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozeß  in Untersuchungshaft sitzenden Kameraden aus der Haft entlassen. Die Haftbefehle sind aufgehoben.

Vor dem Koblenzer Landgericht wird seit 2012 gegen 26 Angeklagte wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess geführt, der seines Gleichen in der BRD sucht. Sieben davon, darunter der Spitzenkandidat DER RECHTEN zur Europawahl 2014 Sven Skoda (Bild), saßen bis zum heutigen Tage für ihre politischen Überzeugungen in Gesinnungshaft. Die laufenden Prozeßtermine sind aufgehoben, Fortsetzung folgt am 28. Januar.

Trotz der Freude bei den Kameraden und Angehörigen darf nicht vergessen werden, daß die Freigelassenen ein Jahr und zehn Monate in Haft gesessen haben. Damit hat die Staatsanwaltschaft ihr primäres Ziel erreicht, möglichst viele Kameraden für möglichst lange Zeit in Haft zu halten. Jeder von ihnen wurde durch die lange Haft dauerhaft von der Familie getrennt und die berufliche Existenz wurde zerstört.

Die mühselige Fortsetzung des Prozesses wird sicher nicht mehr zu den Sternstunden der Koblenzer Justiz zählen, wir werden berichten.
Die Koblenzer Rechtsanwältin Kerstin Rueber schreibt heute dazu:

Das neue Jahr beginnt für die 7 noch Inhaftierten Angeklagten aus dem ABM-Prozess mit einer guten Nachricht: nach 22 Monaten wurde die Untersuchungshaft beendet. Die 7 werden heute auf freien Fuß gesetzt und werden zur Hauptverhandlung, die am 28.01.2014 fortgesetzt wird, erstmals selbst anreisen.

22 Monate Untersuchungshaft sind selbst gemessen am Umfang dieses Verfahrens eine lange Zeit, in der nicht nur für die Inhaftierten viel passiert ist. Die Schattenwirkungen der Untersuchungshaft sind vielgestaltig. Sie reichen vom Verlust der Arbeit oder Ausbildung bis hin zu familiären und sozialen Belastungen, die man als “freier Mann” nur erahnen kann.

Mitbestrafte jeder Untersuchungshaft sind die Familien der Betroffenen, vor allem die Kinder, die eine Zeitlang ohne ein Elternteil auskommen müssen.

Ich erinnere mich an ein Gespräch mit der Ehefrau eines Mandanten, der “nur” 2 Monate in Untersuchungshaft saß. Das 2-jährige Kind, so die Ehefrau ganz zu Beginn der Untersuchungshaft, bekomme noch nicht wirklich mit, dass der Vater nicht mehr da sei. Als ich ein paar Wochen später mit ihr sprach, hatte sie ihren kleinen Sohn dabei, dessen Verhalten sie Lügen strafte: das Kind spielte mit einer Puppe, die es “Papa” nannte. Am Ende der Besprechung fragte mich der Kleine traurig: “Kommt der richtige Papa heute heim?” Ich musste ihn vertrösten, wenn auch nicht für lange, aber seither weiß ich, dass ein Kind nicht zu klein ist, einen Verlust zu realisieren.

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