Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.
von ABM Prozess
13. August 2013 – 74. Prozesstag
Beginn der heutigen Verhandlung erst um 11:50 Uhr. Anreiseproblem eines Verteidigers, auf Grund der chaotischen Bahnverhältnisse in Mainz.
Nach der Eröffnung erwähnte ein Verteidiger einen auf Indymedia veröffentlichten Kommentar, der mit „Richter Hagenmeier“ unterzeichnet war. Dazu stellte Richter Hagenmeier klar: „Natürlich ist der nicht von mir, ich hätte es auch anders formuliert.“
Außerdem wurde ein Facebook Artikel eines Antifa-Fotografen vorgetragen, in dem er seinen Gewaltphantasien freien Lauf ließ. Er wolle alle Nazis und Nazianwälte an die Wand stellen und erschießen, damit der Steuerzahler entlastet würde.
Auch dieser Sachverhalt sollte nunmehr nach einigen Strafanträgen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Koblenz übergehen. Da es sich um den gleichen Fotografen handelte, der bereits im Juli Bildaufnahmen im Gerichtssaal gemacht und veröffentlicht hat, sind der Staatsanwaltschaft die Personendaten bekannt. Auch die Tatsache, dass am nächsten Tag seine Facebookseite gesäubert war, wird ihm da nicht nützlich sein.
Als nächstes folgte ein Verteidigerantrag, den Haftbefehl seines Mandanten für die Dauer der Mittagspause außer Vollzug zusetzen, damit dieser ein warmes Mittagessen zu sich nehmen könne. Nach wie vor scheint es nämlich an den Verhandlungstagen NICHT möglichzu sein, den Angeklagten, die allesamt in der JVA Koblenz einsitzen,eine warme Mahlzeit am Tag zu reichen.
Trotz Intervention des leitenden Richters, lautete die lapidare Antwort der JVA Koblenz, daß es in der Anstalt KEINE Mikrowelle geben würde, um den Gefangenen das Mittagessen abends aufzuwärmen. Es würde jedoch von Anstaltsseite zeitnah geprüft, ob anlehnend an die Gepflogenheiten im Ramadan eine Möglichkeit geschaffen werden kann auch Nicht-Moslems abends eine warme Mahlzeit zu ermöglichen.
Pause: 13:30-14:20 Uhr
Auch hier wieder verspäteter Beginn der Verhandlung, da der Angeklagte Christopher D. wegen bekannter gesundheitlicher Probleme immer nochmal den Saal verlassen muß, sobald alle auf ihren Plätzen sitzen.
Der Zeuge A.B. sollte am Nachmittag weiter befragt werden, ist abertrotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen. Infolgedessen erging ein Gerichtsbeschluss: 300€ oder ersatzweise 6 Tage Haft + Auferlegung der Kosten. Darüberhinaus wurde seine Vorführung für den nächsten Tag angeordnet.
Erwähnenswert noch, daß auch heute die Inhaftierten kein warmes Mittagessen in der Pause erhalten haben. Es ging dann weiter mit der TKÜ eines Angeklagten. Relativ schnell gab es ziemliche Unruhe im Saal, da der OSTA S. wieder mal einem Verteidiger ohne sein Mikro einzuschalten ins Wort fiel.
Weder die Betroffenen der hinteren Bankreihen, noch die Öffentlichkeitkonnten diese verbalen Entgleisungen akustisch vollständig wahrnehmen.Deutlich hören konnte man: „Unerhört wer hier alles Geld vom Staaterhält“ oder den Zwischenruf des OSTA: „Schauen Sie mal in den Spiegel!“
Dieses „Ins Wort fallen“ wurde bisher vom Gericht in schöner Regelmäßigkeit nicht beanstandet. Nachdem es im Gerichtssaal nun doch sehr laut wurde und auch noch Gelächter hinzukam, wurden sämtliche Mikros vom Vorsitzenden Richter ausgeschaltet und es wurde eine Pause von 15 min. festgesetzt.
Kurz nach dieser Pause endete dann dieser turbulente Verhandlungstag.
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