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§ 15 VersG – 10/2010 – Durchsuchungen vor Versammlungen rechtswidrig

In den letzten Jahren wurden rechtsgerichtete Versammlungen häufig dadurch behindert und ihr Beginn stundenlang verzögert, weil die Versammlungsbehörden eine Auflage mit dem Wortlaut “Die Teilnehmer der Versammlung werden vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht” verhängten. Die Polizei führte sie dann oft übersorgfältig aus, ließ die Versammlungsteilnehmer sich sogar teilweise ausziehen oder kontrollierte den Inhalt von Geldbeuteln, so daß die Versammlung erst Stunden später beginnen und dann oft gar nicht in der vorgesehenen Weise und bis zum Ende durchgeführt werden konnte.

Am 02.03.2002 wurde in Bielefeld bei einer Versammlung zum Thema “Die Soldaten der Wehrmacht waren Helden, keine Verbrecher” ebenfalls eine solche Auflage verhängt mit der Begründung, daß bei einer ähnlichen Versammlung einen Monat vorher Gewalttaten stattgefunden hatten. Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt in seinem Beschluß vom 12.05.2010, Az. 1 BvR 2636/04, zu finden in NVwZ-RR 2010, 625, fest, daß diese Auflage gegen das Versammlungsgrundrecht gemäß Art. 8 GG verstieß, weil der freie Zugang zu der Versammlung auch zu diesem Grundrecht gehört und behindert wurde und die Durchsuchung eine einschüchternde, diskriminierende Wirkung hatte und geeignet war, die Versammlungsteilnehmer in den Augen der Öffentlichkeit als möglicherweise gefährlich erscheinen zu lassen und potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten. Das Gericht entschied außerdem, daß die Gewalt der Versammlung einen Monat vorher ausschließlich von linken Gegendemonstranten ausgegangen war und sich behördliche Maßnahmen daher gegen diese hätten richten müssen.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  1. Verhalten Sie sich bei Versammlungen friedlich und gesetzestreu.
  2. Fordern Sie die oben genannte Entscheidung aus unserem Archiv an.
  3. Wenn gegen Sie bei Versammlungen ein rechtswidriges Verbot oder eine rechtswidrige Auflage verhängt wird, legen Sie hiergegen Rechtsmittel – auch Eilrechtsmittel – ein.
  4. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zum Versammlungsrecht und anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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