Ob es Demonstrationen, Konzerte oder Sportveranstaltungen im Ausland sind, ist inzwischen komplett egal geworden, man kann mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass bei einigen Aktivisten ein politisches Ausreiseverbot im Briefkasten liegen wird.
Demokratisch nannte sich nicht nur die DDR, darum kommt die Freiheit heute vielleicht nicht von Ungefähr.
Schon in den 2000er Jahren hat der heutige Rechtsanwalt Maik Bunzel diese Worte geschrieben und vertont. Damals gab es schon einige Einschränkungen gegen nationale Aktivisten. Ein Ausreiseverbot, verbunden mit einer Meldeauflage, war aber relativ neu. Heutzutage werden die Ausreiseverbote gegen nationale Aktivisten standardmäßig und natürlich komplett willkürlich verhängt.
Natürlich kann man sich gegen dieses Ausreiseverbot gerichtlich wehren; das habt ihr sicherlich schon gehört. Eigentlich ist es aber keine “Kann-Entscheidung”. Es ist enorm wichtig für jeden Einzelnen, sich gegen ein Ausreiseverbot zu wehren, damit er oder sie nicht noch einen unnötigen Aktenvermerk bekommt! Wenn du es nicht tust und diese Ausreiseverfügung einfach hinnimmst, wirst du in Zukunft immer ein Ausreiseverbot erhalten. Bei jeder Gelegenheit wird das System in diese Kiste greifen und dich wieder in deiner Reisefreiheit einschränken. Man muss diesem Willkürsystem aufzeigen, dass man sich nicht wie der letzte Idiot behandeln lässt.
Jetzt soll gar das Gesetz geändert werden um diese ekelhaften Machenschaften zu legalisieren.
Diese Anmerkung stammt aus der Telegram Diskussionsgruppe:
“Man sollte die Leute fairerweise darauf hinweisen, dass diese Musterklage
1.) ca. 500-700 Euro für die erste Instanz kostet, ohne Anwalt (je nach Streitwert)
2.) ein Erfolg keineswegs sicher ist, wie auch aktuelle Fälle zeigen
3.) wenn man in der ersten Instanz verliert, vor dem Oberverwaltungsgericht Anwaltszwang herrscht, also neben den Gerichtsgebühren in der Regel auch Anwaltskosten hinzukommen.
4.) kein Eilverfahren ist, da der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung fehlt. Dadurch wird es erst 1-2 Jahre später entschieden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich ohne juristische Ahnung nicht, alleine Verwaltungsrechtsstreitigkeiten zu führen.”
Diese Anmerkung stammt aus der Telegram Diskussionsgruppe:
“Nun, die Kosten sind immer im Blick zu halten. Jedoch handelt jeder fahrlässig, der in der heutigen Zeit nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.”
Diese Anmerkung stammt aus der Telegram Diskussionsgruppe:
“Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Allheilmittel.
Solltest du die ein paar mal in Anspruch nehmen wirst du von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen gekündigt, was es nicht einfacher macht einen neuen Versicherer zu finden.”
Diese Anmerkung stammt aus der Telegram Diskussionsgruppe:
“Das ist korrekt. Daher muss man den Anbieter von Zeit zu Zeit von selber wechseln, wenn man diese zwei/dreimal in Anspruch genommen hat. Es ist den Aufwand durchaus wert.”
Verwaltungsgericht hebt politisch motiviertes Ausreiseverbot der Stadt Dortmund auf!
Seit einigen Jahren haben insbesondere in Dortmund Behörden daran gefallen gefunden, rechtsgerichteten Bürgern mit willkürlichen Ausreisverboten die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen zu untersagen. Besonders im Fokus stehen dabei die jährlich Anfang und Mitte Februar in Ungarn (“Tag der Ehre”), sowie Bulgarien (“Lukovmarsch”) stattfindenden Gedenken. Schon in der Vergangenheit scheiterten die Behörden regelmäßig – ein von der Bundespolizei gegen mich erlassenes Ausreisverbot nach Bulgarien hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Februar 2020 beispielsweise im Eilverfahren auf.
Nachdem am Anfang die Bundespolizei noch auf “spontane” Ausreiseuntersagungen, die vor Ort am Flughafen verfügt wurden, setzte, probierten die Behörden in den letzten Jahren eine neue Taktik: Mal erließ die Landespolizei Meldeauflagen gegen Betroffene, mal entzog die Stadt Dortmund per Ordnungsverfügung den Pässen des jeweils Betroffenen die Befugnis zum Verlassen der Bundesrepublik. Meist wurde dieses Vorgehen als rechtswidrig eingestuft.
Am heutigen Mittwoch (5. Februar) ist die Liste der gerichtlich festgestellten Rechtsbrüche wieder ein Stück länger geworden: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob eine Passuntersagung gegen einen Dortmunder Bürger auf, der an diesem Wochenende nach Ungarn ausreisen möchte. Es sei nicht zu erkennen, weshalb eine Teilnahme des Mannes an einer politischen Veranstaltung geeignet sei, das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland zu beschädigen (Anmerkung: Dieses Ansehen beschädigen “unsere” Politiker schon von alleine).
Der entsprechende Eilbeschluss, der von der Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann erstritten wurde, ist hier im kompletten Wortlaut verfügbar und hilft möglicherweise anderen Betroffenen, die in den nächsten Wochen Opfer entsprechender Schikanen werden, bei ihrem gerichtlichen Vorgehen dagegen:
https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2025/02/Deyda_TagderEhre_Eilbeschluss.pdf
Michael Brück 🤝
Diese Anmerkung stammt aus der Telegram Diskussionsgruppe:
“Kann man nicht in irgendein Nachbarland gehen und dann über diesen zu den gesperrten Ländern ausreisen”
Diese Anmerkung stammt aus der Telegram Diskussionsgruppe:
“In der Regel erhält man zusammen mit dem Ausreiseverbot eine Meldeauflage bei der örtlichen Polizeidienststelle. Kommt man dieser Meldeauflage nicht nach, wird es teuer.
Entscheidet man sich, über ein drittes, im Ausreiseverbot nicht genanntes Land auszureisen und an der in der Ausreiseverbotsverfügung genannten Veranstaltung teilzunehmen, wird es nicht nur viel teurer, wenn es (und das wird es) auffliegt; das gibt dem System sogar einen Hebel. Dieser lautet: Schutzhaft. Dann wird die Person beim nächsten Mal nicht nur eine Ausreiseverfügung erhalten, sondern wird für ein paar Tage in Haft gesetzt.”