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Ausreiseverbote

Ob es Demonstrationen, Konzerte oder Sportveranstaltungen im Ausland sind, ist inzwischen komplett egal geworden, man kann mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass bei einigen Aktivisten ein politisches Ausreiseverbot im Briefkasten liegen wird.

Demokratisch nannte sich nicht nur die DDR, darum kommt die Freiheit heute vielleicht nicht von Ungefähr.

Schon in den 2000er Jahren hat der heutige Rechtsanwalt Maik Bunzel diese Worte geschrieben und vertont. Damals gab es schon einige Einschränkungen gegen nationale Aktivisten. Ein Ausreiseverbot, verbunden mit einer Meldeauflage, war aber relativ neu. Heutzutage werden die Ausreiseverbote gegen nationale Aktivisten standardmäßig und natürlich komplett willkürlich verhängt.

Natürlich kann man sich gegen dieses Ausreiseverbot gerichtlich wehren, das habt ihr sicherlich schon auf vielen Kanälen gesehen und gehört. Der bekannteste Kanal wird wohl der “Kampf der Nibelungen” sein. Dort wird regelmäßig auch über Willkürentscheidungen berichtet.

Es ist wichtig für jeden einzelnen, damit er nicht noch einen unnötigen Aktenvermerk bekommt, sich gegen ein Ausreiseverbot zu wehren!

Tust du es nicht, dann wirst du in Zukunft immer ein Ausreiseverbot erhalten. Bei jeder Gelegenheit wird das System in diese Kiste greifen und dich wieder in deiner Reisefreiheit einschränken. Man muss diesem Willkürsystem aufzeigen, dass man sich nicht behandeln lässt wie der letzte Idiot. Jeder Aktivist muss gegen diese willkürlichen Verbote und Meldeauflagen klagen und man wird in der Regel diese Klage erfolgreich abschließen können.

Musterklage vor Verwaltungsgericht

5 Kommentare

  • Jetzt soll gar das Gesetz geändert werden um diese ekelhaften Machenschaften zu legalisieren.

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  • Diese Anmerkung stammt aus der Telegram Diskussionsgruppe:

    “Man sollte die Leute fairerweise darauf hinweisen, dass diese Musterklage

    1.) ca. 500-700 Euro für die erste Instanz kostet, ohne Anwalt (je nach Streitwert)

    2.) ein Erfolg keineswegs sicher ist, wie auch aktuelle Fälle zeigen

    3.) wenn man in der ersten Instanz verliert, vor dem Oberverwaltungsgericht Anwaltszwang herrscht, also neben den Gerichtsgebühren in der Regel auch Anwaltskosten hinzukommen.

    4.) kein Eilverfahren ist, da der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung fehlt. Dadurch wird es erst 1-2 Jahre später entschieden.

    Grundsätzlich empfiehlt es sich ohne juristische Ahnung nicht, alleine Verwaltungsrechtsstreitigkeiten zu führen.”

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