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Artgemeinschaft: Auch das “Adler greift Fisch” Symbol ist verboten

Gestern wurde der Verein “Artgemeinschaft” offiziell verboten. Dieses Verbot erstreckte sich nicht nur auf den Verein selbst, sondern schloss auch sämtliche Symbole und Motive mit ein, die zuvor als Bildmarken unter dem Schutz des Vereins standen.

Infolge dieser jüngsten Entwicklungen möchten wir darauf hinweisen, dass viele Menschen in der aktuellen Zeit das Symbol des “Adlers, der einen Fisch greift” auf ihren Fahrzeugen und Kleidungsstücken verwenden. Dieses Symbol, das einst für eine Vielzahl von Bedeutungen stand, ist nun in Deutschland VERBOTEN.

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Quelle: Bundesanzeiger

siehe Vereinsverbot:

Bekanntmachung eines Vereinsverbots

Die PDF kann von unserem Server heruntergeladen werden. Einen Verweis direkt zur Quelle findest du hier.

Die Verwendung dieses Symbols, das einst in verschiedensten Kontexten Verwendung fand, ist nun gesetzlich untersagt. Dieses Verbot gilt bis auf Weiteres und wird von den zuständigen Behörden überwacht. Wir möchten darauf hinweisen, dass die rechtlichen Konsequenzen für die Verwendung dieses Symbols erheblich sein können. Daher teilt bitte diesen Beitrag! und gebt allen Landsleuten Bescheid und weist sie auf die seit gestern geänderte Gesetzeslage hin! Erspart Euch und Anderen sinnlose Strafverfahren und der Amadeu Antonio Stiftung noch mehr „Spendengeld“!

Beachte: Nur der „Adler mit Fisch“ aus der Verfügung ist als Bildmarke der Artgemeinschaft GGG e.V. eingetragen. Andere „Adler-Fisch-Motive“ (Raben etc.) sind NICHT betroffen. Genauso verhält es sich mit der „Irminsul mit Nordstern und großem Wagen“. Andere „Weltensäulen“ sind vom Verbot NICHT betroffen.

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