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Urteil: BVG kassiert Verbot der „Hammerskins Deutschland“

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Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Juli 2023 durch das Bundesinnenministerium verhängte Verbot der Bruderschaft „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben und der ehemaligen Antifa-(Innen)ministerin Nancy Faeser somit eine weitere erfreuliche Niederlage zugefügt.

Nachdem schon das Verbot der Medienorganisation „Compact“ im Juli 2024 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgehoben wurde, trifft es nun die vermeintliche Gruppe „Hammerskins Deutschland“. Die Klagen einzelner Chapter und Mitglieder gegen die Verbote waren erfolgreich, wodurch beide Maßnahmen nun nicht mehr bestehen. Hier wird erneut deutlich, dass es sinnvoll ist, aktiv zu bleiben und sich gegen Repressionsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit heute verkündeten Urteilen entschieden:

Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 24. Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung “Hammerskins Deutschland” einschließlich ihrer regionalen Chapter “Bayern”, “Berlin”, “Brandenburg”, “Bremen”, “Franken”, “Mecklenburg”, “Pommern”, “Rheinland”, “Sachsen”, “Sarregau”, “Westfalen”, “Westwall”, “Württemberg” sowie der “Crew 38” als Teilorganisationen ist rechtswidrig.

Die Analyse der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zeigt, dass das Verbot nicht gültig ist, da es in Deutschland keine übergeordnete Organisation gibt, die dafür zuständig wäre. Ohne eine solche nationale Dachorganisation fehle dem Bundesinnenministerium die Zuständigkeit für ein Vereinsverbot nach dem Vereinsgesetz. Das Verbot ist somit rechtswidrig.

Dieses Urteil ist ein weiterer Rückschlag für die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser und stellt zugleich einen bedeutenden Sieg für die politische Rechte in Deutschland dar. Allerdings wurde nicht geprüft, ob die “Hammerskins” als verfassungsfeindlich gelten. „Auf das Vorliegen von Verbotsgründen kam es überhaupt nicht an“, erklärte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft in seiner Urteilsbegründung. Dies impliziert, dass der Widerstand fortgesetzt werden muss. Es ist durchaus möglich, dass die politische Justiz nach diesem Urteil weiterhin ähnlich agiert und versucht, die einzelnen Chapter schrittweise zu verbieten. Auch in diesem Fall wird es notwendig sein, den Rechtsweg zu beschreiten …

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3 Kommentare

  • Für alle, die immer wieder nach einem Antifa-Verbot schreien: Genau aus diesem Grund kann auch „die Antifa“ nicht verboten werden, selbst wenn man es wollte.

  • Zu “… weiterhin ähnlich agiert und versucht, die einzelnen Chapter schrittweise zu verbieten.”

    Das ist eine interessante und wahrscheinliche Überlegung; danke.

    Und diese Prognose lässt mich an meinem Kritikgeschrei zweifeln, mit dem ich Markus Haintz ( Haintz.media ) seit rund 2 Jahren versuche von seiner modular fokussierten Arbeitsweise (“Einzelfall-Kleckerkram”) zu einer radikaleren und ganzheitlicheren Form der Rechtskampfarena-Gestaltung zu bewegen. o_O

  • Aktuelle Nachlese vom 26. Mai 2026:

    “Der Vollzug des Verbotes erfolgte von staatlicher Seite souverän und koordiniert. 28 Wohnungen durchsucht, Immobilien beschlagnahmt, Privatvermögen, Bücher, CDs und sonstige Devotionalien eingezogen. In einem Fall wurde die Haustür aufgesprengt, in anderen Regionen wurde die Wohnung mit vermummten Spezialkräften gestürmt und mancherorts war die Presse bereits mit im Schlepptau.”

    https://www.nsheute.com/hammerskins-verbot-gescheitert-im-gespraech-mit-einem-verfahrensbeteiligten/

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