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Wunderwelt der Juristerei anhand von § 188 StGB

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Ungeliebte Politiker müssen mit der Verachtung und dem Spott einer zunehmenden Zahl von Bürgern leben. Um sie und sich selbst dagegen zu schützen, hat die damalige Regierung Merkel gegen Ende ihrer vierten Amtszeit den § 188 StGB durch das Gesetzgebungsorgan gebracht. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern kann seither mit bis zu drei Jahren Gefängnis (oder Geldstrafe) bestraft werden, sofern „dadurch ihr öffentliches Wirken erschwert wird“.

Zum Vergleich: die Beleidigung normaler Menschen ist nach § 185 StGB mit maximal einem Jahr (oder Geldstrafe) bedroht, also gerade mal ein Drittel.

Fachleute sprechen von einem „lex crimen laesae majestatis“, „Majestätsbeleidigung“, wie man es vom Mittelalter bis zum Ende der wilhelminischen Kaiserzeit kannte.

von NS Heute – Christian Worch

Seltsam, ein Sondergesetz speziell zum Schutz von Politikern? Irgendwo herrschte doch die Vorstellung, dass in einem Rechtsstaat Sondergesetze nicht zulässig seien… Aber das ist wohl bloße Theorie. Theorie ist, wenn der Bürger sich nix Böses denkt, Praxis ist, wenn die Staatsanwaltschaft tätig wird, schlimmstenfalls, indem sie mit Hilfe des Gerichts morgens um 6.00 die Polizei zur Hausdurchsuchung schickt.

Interessant ist, die Palette solcher Beleidigungen, üblen Nachreden und Verleumdungen zu betrachten. Das ist teilweise nämlich echt humorvoll.

Klassiker und erster bundesweit bekannter Fall war das Meme „Schwachkopf international“ über Habeck, anspielend auf die Werbung für ein Haarpflegemittel.

Schön auch der Pinocchio-Vergleich, wobei eine kluge Staatsanwaltschaft es vorzog, das Verfahren totzutrampeln. Klar, wer Wahlversprechen bricht, den darf man wohl einen Lügner nennen, ohne ihn zu beleidigen.

In Heilbronn konnte man Spott und Häme und Ablehnung gegen den unbeliebtesten Kanzler aller Zeiten sogar quantifizieren. Die Polizei verhängte anlässlich eines Besuches von Herrn Merz ein partielles Flugverbot über die Stadt. Das kommunizierte sie über soziale Medien. Und hierauf gab es ca. 400 Kommentare. Wegen nicht weniger als 38 davon – rund zehn Prozent – sind jetzt Polizei, Staatsanwaltschaften und teilweise schon Gerichte einbezogen.

Da nannte dann einer Merz Lackaffe. Andere schrieben von „Ftzn-Fritz“ oder „Scheiß-Kanzler“.

Für den Lackaffen gab es erst einmal 30 Tagessätze Strafbefehl. Die Höhe des Tagessatzes wurde vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft geheim gehalten, weil man daraus das Einkommen des Delinquenten erkennen könnte… Auch ‘ne Art von „Täterschutz“.

Auch den Termin zur Verhandlung hielt man fast bis zuletzt geheim, wohl aus Angst, dass der Gerichtssaal dann von Presse und Neugierigen geflutet würde.

Das Ergebnis war für den „Beleidiger“ günstiger als 30 Tagessätze: Das Gericht stellte gegen ein Bußgeld von 100 Euro ein. Die Gerichtssprecherin betonte aber ausdrücklich, dass diese Art der Einstellung schon zeige, dass das Gericht die Äußerung an sich für strafbar halte.

Und was mag es Friedrich Merz an politischem Kapital gekostet haben? Durch dieses Verfahren sind jetzt die Begriffe „Merz“ und „Lackaffe“ für eine breite Öffentlichkeit miteinander verbunden. So was wirkt nach, mindestens im Unterbewusstsein.

Interessant zu beobachten wird auch die Sache mit „Ftzn Fritz“ sein. Dies ist offenbar die Abkupferung eines Aufklebers, der von der Satire-Partei „Die Partei“ herausgebracht wird, dessen Text allerdings auf das „i“ in „Fritz“ verzichtet, also „FTZN FRTZ“. Scharfsinnige Staatsanwälte könnten nun sagen: „Frtz“ ist nicht eindeutig; damit ist nicht klar, dass Fritz alias Friedrich alias Friedrich Merz gemeint ist. Der Fritz mit „i“ ist eindeutiger. Zumal in einem Posting unter einem Beitrag der Polizei, der sich mit eben genau diesem Friedrich Merz alias Friedrich alias Fritz befasst. Der nächste Strafbefehl gegen den nächsten „Beleidiger“ ist damit wahrscheinlich. Kann man ihm nur wünschen, dass es wie bei der „Lackaffe“-Affäre mit Einstellung gegen relativ moderate 100 Euro Buße endet.

Es kann natürlich auch sein, dass keine Staatsanwaltschaft gegen die Satiriker von „Die Partei“ vorgehen möchte, weil die immerhin im europäischen Parlament vertreten ist und damit vielleicht ein bisschen mehr juristische und politische Wehrhaftigkeit hat als der Normalbürger.

Der neuste Streich ist, dass gegen jemanden, der Merz „Lügenfritz“ genannt hat, ein Strafbefehl erlassen worden ist; dreißig Tage, in dem Fall 2.000 Euro. Schwer nachvollziehbar, dass „Pinocchio“ straffrei bleibt, „Lügenfritz“ aber bestraft wird. Und schwer nachvollziehbar, warum man jemanden, der Wahlversprechen in geradezu rekordträchtiger Kürze gebrochen hat, nicht als Lügner bezeichnen darf.

Entscheidend aber ist die Dünnhäutigkeit von Spitzenpolitikern wie Merz oder vor ihm Herr Habeck oder Frau Baerbock. Es stellt sich die Frage, ob die ihr eigenes öffentliches Wirken nicht selbst erschweren, indem sie solche lächerlichen Verfahren entweder selbst durch Anzeigen einleiten oder aber ihnen zumindest zustimmen.

Und wenn die Überlegung von der „Selbsterschwernis“ im Sinne des sogenannten „Streisand-Effekts“ richtig ist, dann läge es ja lustigerweise an den angeblich oder tatsächlich „Beleidigten“, überhaupt erst ein Tatbestandsmerkmal zu konstruieren. Da beißt sich dann die Schlange in den eigenen Schwanz. Ob das noch rechtsstaatlich zulässig sein kann oder nicht, ist eine andere Frage.

Mindestens hat es einen gewissen Heiterkeitswert. Außer natürlich für die, die möglicherweise zum ersten Mal in ihrem Leben plötzlich und unerwartet Stress mit der Justiz haben. Und das sind inzwischen schon einige tausend.

So schafft man sich neue Regierungsfeinde und Dissidenten.

Das sehen inzwischen auch schon einzelne etablierte Politiker. Das Bundesland Sachsen will einen Antrag an die Justizministerkonferenz der Länder stellen, diese solle die Bundesregierung auffordern, den § 188 ganz abzuschaffen oder zumindest drastisch zu entschärfen.

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