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Lügenpresse gibt Unterlassungserklärung ab

Gerne und selbstbewusst setzt sich die Systempresse mit dem Thema „Fake News“ auseinander und versucht hierbei regelmäßig den Eindruck zu erwecken, diese würden gezielt von „Rechtspopulisten“ gestreut werden. Dass jedoch gerade jene „Qualitätsmedien“, welche „Fake News“ großspurig anprangern, bei Ihrer Berichterstattung über Nationalisten selbst im großen Umfang regelmäßig Falschmeldungen verbreiten, unterschlagen diese gerne. Beispiele gibt es tausende.

von Der III. Weg

Hierbei haben diese „Qualitätsmedien“ ihre manipulative Berichterstattung derart perfektioniert, dass Sie über einen wahren Kern berichten, die Umstände jedoch derart verzerren, dass beim unbefangenen Leser ein gänzlich falscher Eindruck entsteht. Die angewendeten Techniken der manipulativen Falschberichterstattung sind vielfältig.

Eine immer wieder gleiche und sehr häufig genutzte Technik kommt in Bezug auf Geschehnisse um nationale Veranstaltungen zur Anwendung. So wird in dieser Berichterstattung (wie nahezu generell) regelmäßig um Nationalisten eine Aura der engstirnigen stumpfen Gewaltaffinität, welche eine Gefahr für die Bürger darstellen würde, aufgebaut. Im Gegensatz dazu würden die friedlichen und bewundernswerten Gegendemonstranten stehen, welche die „Werte der Demokratie gegen diese Feinde der Freiheit verteidigen“. Sodann wird erwähnt, dass es „im Zusammenhang mit der Demonstration“ zu Straftaten gekommen ist. Häufig „vergisst“ der Autor zu erwähnen, von welcher Seite diese begangen wurden.

Für den unbefangen Leser ist klar, dass die Gefahr und die Straftaten vornehmlich von den stumpfen gewaltaffinen Nationalisten ausgegangen sein müssen. Dass diese Straftaten tatsächlich jedoch entgegengesetzt, gerade wenn es um Gewaltkriminalität geht, vornehmlich von den „bewundernswerten und friedlichen Gegendemonstranten“ ausgehen, kommt dem bürgerlichen Leser kaum in den Sinn. Schon erst recht nicht, dass Bürgermeister, Stadträte und andere Politiker diese Straftäter häufig durch eine „Deckung“ in ihren Veranstaltungen unterstützen.

Ein sehr anschauliches Beispiel für diese Praxis lieferte erst kürzlich die Siegener Zeitung in Ihrer Berichterstattung vom 25.04.2019 über eine Veranstaltung unserer Partei, als sie von zwei Straftaten, in Form eines Hitlergrußes „aus dem rechten Lager“ sprach. Wir berichteten bereits hier.

Abgesehen davon, dass der zuständigen Staatsschutzabteilung auf Nachfrage kein solcher Vorfall bekannt war, bringt wohl jeder unbefangene Leser aufgrund der fruchtbaren medialen Manipulation diesen, tatsächlichen oder erfundenen, Hitlergruß mit unserer Versammlung in Zusammenhang. Schließlich ist „Der III. Weg“ eine „rechte“ Partei, und diese Straftat entstammt dem „rechten Lager“.

Dass es tatsächlich jedoch, wie in den meisten Fällen, zu keiner einzigen, auch nur vermeintlichen, Straftat von Teilnehmern unserer Versammlung kam, verschwieg der manipulative Autor wohlwissend. Da Journalisten nicht an eine wahrheitsgemäße Berichterstattung gebunden sind, ist ein rechtliches Vorgehen gegen diese Protagonisten meist kaum möglich.

So haben die Manipulatoren über Jahrzehntelange Wiederholungen gefestigte Gedankenbilder geschaffen, welche die Sicht auf tatsächliche Geschehnisse verzerren.

Doch auch diesen Profis in der Massenmanipulation unterlaufen mitunter Fehler, indem sie über das Ziel hinausschießen. So geschehen in der Münchner Abendzeitung vom 25.04.2019, als diese behaupteten, wir würden auf unserem Plakat „Reserviert für Volksverräter“ mit dem Bild einer Zelle aus der NS-Zeit werben. Dadurch sollte der Eindruck erweckt werden, wir würden Willkürmaßnahmen anstreben und Haftstandards auf das Niveau dieser Zeit absenken wollen.

Dass diese Behauptung absolut blödsinnig ist, lässt sich in diesem Falle leicht belegen. Ebenso wie die blödsinnige Behauptung, wir würden mit diesen Plakaten das Aufhängen politischer Gegner an Laternen fordern. Doch durch die mediale Manipulation finden sich nicht wenige Bürger, die diesen Unsinn glauben und selbst noch nachplappern.

Tatsächlich fordern diese Plakate jedoch die Einführung rechtsstaatlicher Verfahren mit entsprechenden Konsequenzen (Haftstrafen) für Personen, die wider ihren Eid, nicht zugunsten des deutschen Volkes, sondern vorsätzlich gerade entgegengesetzt zu dessen Schaden wirken. Immer wieder weisen wir in diesem Zusammenhang auch auf Lücken im Strafrecht hin. So ist es problematisch, dass Amtsträger, welche die ihnen anvertraute Macht bewusst rechtswidrig einsetzen, hierfür regelmäßig keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.

Da die Abendzeitung hier aber unzweideutig eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt hatte, aus welcher ein herauswinden nicht möglich ist, musste sie eine strafbewehrte Unterlassens Erklärung unserer Partei gegenüber abgeben, um einen Prozess zu vermeiden.

Aus einer anderen Falschbehauptung im selben Artikel hingegen gelang es der Abendzeitung sich herauszuwinden. So behauptete die Abendzeitung wahrheitswidrig, der Staatsschutz würde wegen dem Plakat gegen einen Verantwortlichen unserer Partei ermitteln. Eine Nachfrage beim zuständigen Staatsschutz am 26.04.19 ergab die Falschheit der Behauptung, da das Plakat erkennbar nicht gegen Strafgesetze verstößt und keine Ermittlungen geführt werden. Die Lügenpresse hat somit diesem Titel wieder einmal alle Ehre gemacht.

Da die Abendzeitung sich jedoch wohl auf eine angebliche Auskunft der Staatsanwaltschaft vom 07.05.19 (also ca. zwei Wochen nach der Veröffentlichung) beziehen kann, nach der ein „Vorermittlungsverfahren“ (was auch immer das sein soll) seitens der Staatsanwaltschaft bestehe. Da Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind und sich dies auch politisch bemerkbar macht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu irgendeiner Tätigkeit in diesem Zusammenhang kam/kommt.

Zwar ist von der Bezeichnung „Staatsschutz“ üblicherweise die politische Abteilung der Kriminalpolizei erfasst, welche keine Ermittlungen führte. Und auch jedenfalls am Tag nach der Veröffentlichung des Artikels gab es offenbar die behaupteten Ermittlungen nicht. Doch besteht bei „leichten Ungenauigkeiten“ keine Berechtigung zur Klage. Da erfahrungsgemäß die Spanne der „leichten Ungenauigkeit“ in Fällen mit nationalem Bezug sehr groß ist, werden wir hier nicht weiter vorgehen. Recht haben und Recht kriegen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe.

Auch wenn es nur seltene Fälle sind, in denen man rechtssicher gegen die Lügenpresse vorgehen kann, so lohnt es sich doch die manipulative Berichterstattung genauer unter die Lupe zu nehmen, und wo dies möglich ist, entschlossen zu reagieren.

Es gilt im Kampf gegen „Fake News“ die „Qualitätsmedien“ zu demaskieren und gefestigte Gedankenbilder Stück für Stück einzureißen.

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