Vor etwas über einem Jahr sprachen wir schon einmal die Warnung vor dem eBrief-Anbieter Tutanota aus. Damals urteilte das Amtsgericht Itzehoe, dass der eBrief-Anbieter Tutanota Ermittlern künftig die Möglichkeit einräumen muss, nach Eingang der Gerichtsanordnung unverschlüsselt auf die eBriefe von Verdächtigen zuzugreifen.
Damals gab die Geschäftsleitung bekannt, das man sich nicht gegen dieses Urteil des Amtgerichts wehren würde, da diese Entscheidung jedoch das Geschäftsmodell von Tutanota ruiniert ging man dann doch in die nächste Instanz. Vor wenigen Tagen wurde dann das Urteil des Bundesgerichtshofes publik. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs urteilte am 28. April 2021 (2 BJs 366/19-9 VS-NfD). Die Beschwerde der Tutao GmbH gegen das Urteil sei zulässig, aber unbegründet.
Die von Tutao beanstandete Anordnung der Telekommunikationsüberwachung und -aufzeichnung sei rechtmäßig, heißt es in dem Beschluss. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Unternehmen Telekommunikationsdienste im Sinne des Paragrafen 3 Nr. 24 TKG erbringe, also solche, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.
Nach Paragraf 100a Abs. 1 Satz 1 StPO muss unter bestimmten Umständen Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, erläutert der Strafsenat weiter. Nach Absatz 4 desselben Paragrafs müsse jeder Telekommunikantionsdienstleister Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei Überwachung ermöglichen.
Sichere Erde zu Ende Verschlüsselung wird am “Verschlüsselungsstandort Deutschland” systematisch zerstört.
Glück Auf,
es ist das gleiche Thema, wie beim letzten Kommentar. Uni und anonymisier Dienst.
Es hilft nur ein sysmetrischer Schlüssel der persönlich übergeben wird, alles andere ist nicht sicher.
Arzgebigler