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Politische Aktivitäten vs. Waffenbesitzkarte

Ein Gericht in Bayern hat im Streit um eine Waffenbesitzkarte gegen den Bundesvorsitzenden der “Identitären Bewegung” in Deutschland, Nils Altmieks, geurteilt. Das Gericht stellte klar: Altmieks bekommt seine Berechtigung, Waffen zu besitzen, nicht zurück. Der Vorsitzende Olgierd Adolph begründete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach damit, dass Altmieks eine Organisation lenke, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge. Die Kammer bejahte damit die Einschätzung des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz.

Altmieks habe Meinungsäußerungen nicht nur am Rande der Legalität getätigt, sondern sich bei drei Störaktionen der Identitären Bewegung unter anderem wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht. Die Position des Rechten Altmieks darauf, der selbst nicht vor Gericht erschien, war laut der Pressemitteilung des Gerichts: Er sei selbst doch nie in fremdes Besitztum eingedrungen, sondern habe nur per Megafon “unterstützt”.

Altmieks hatte unter anderem gegen den Entzug seiner Waffenlizenz durch den Landkreis Erlangen-Höchstadt geklagt. Im Mai 2017 hatte die Behörde ihm die Waffenbesitzkarte sowie die sprengstoffrechtliche Erlaubnis entzogen und seinen Jagdschein für ungültig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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