Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
25. März 2015 – 175. Prozesstag
Der Tag begann mit der Vernehmung des Zeugen A. aus Euskirchen. Dieser berichtete von einer Fahrzeugkontrolle im Jahr 2011. Er hatte den Eindruck, das dabei sichergestellte Luftgewehr wäre für alle Fahrzeuginsassen eine Überraschung gewesen, was auch an dem vollgestopften Zustand des Wagens gelegen haben könnte.
Als nächstes wurde der Richter Bu. aus Koblenz vernommen. Er ist einer der zahlreichen Richter welche über die angebliche Nötigung am Infostand Mayen verhandelt haben. Er bestätigte vor allem das penetrante Auftreten des Geschädigten M. aus Mayen. Die Frage, ob der Standbetreiber eine Art Hausrecht ausübte als er den Störer M. zu vertreiben suchte, beschäftigte die Verteidigung jedoch eingehender. Der Richter bekundete, sein Urteil sein „ein Versuch“ gewesen den Vorgaben der Revisionsinstanz gerecht zu werden. Den weiteren Fragen dazu wich er kontinuierlich aus. Weiterhin wurden ihm Ausführungen vorgehalten, die als politische Äusserungen zu einem rechtlich einwandfreien Plakat im Urteil fehl am Platze waren. Die Verteidigung jedenfalls geht davon aus, daß der Herr Gal. damals zu Unrecht verurteilt wurde. Leider sei er damals aber nicht ein weiteres mal gegen das Urteil angegangen. Damit ist jedenfalls fraglich, ob Zeugen in diesem Verfahren falsch ausgesagt haben und dafür bestraft werden können.
Der Rest des Tage wurde mit Verlesung einer Nachtragsanklage und verschiedenen Anträgen verbracht. Der OStA Schmengler war davon anscheinend so beglückt, daß er heute zum ersten mal in fast 180 Tagen herzhaft lachte. Es herrschte eine ausgelassene, manchmal tumultige Prozessatmosphäre. Diese erinnerte teilweise an den letzten Schultag vor den Ferien.
Dementsprechend ist heute eine Oster-Unterbrechung bis zum 14.04.2015 erfolgt.
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