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Die “Besondere Gebührenverordnung” der Bundespolizei

Wer unfreiwillig in der Ausnüchterungszelle landet, zahlt bei der Bundespolizei jetzt gehobene Hotelpreise: 6,51 Euro für jede angefangene Viertelstunde. Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung werden 59,50 Euro für Fotos und Fingerabdrücke fällig. Ein mündlicher Platzverweis kostet 44,65 Euro. Vergleichsweise preiswert ist das Verwahren sichergestellter Autos mit 1,11 Euro pro Tag. Dafür findet man in keiner Innenstadt einen Parkplatz.

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Wie Dajana Burmann, Sprecherin der Bundespolizei in Düsseldorf, mitteilt, besteht mit der Besonderen Gebührenverordnung seit 1. Oktober 2019 „die Möglichkeit und zugleich die Rechtspflicht, Gebühren für Einsätze der Gefahrenabwehr zu erheben“. Ziel ist es, Einsätze, „die vermeidbar und einem Einzelnen individuell zurechenbar sind, durch denjenigen und nicht durch die Allgemeinheit finanzieren zu lassen“. Jetzt gehen die ersten Bescheide für Delinquenten raus.

Laut Heiko Teggatz von der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft hat das Bundesinnenministerium mit der Neuregelung deren „langjährige Forderung“ umgesetzt. Besonderer Vorteil sei, dass man die Kosten für Abschiebungen von illegal Eingereisten leichter eintreiben könne. Und: Die Bundespolizei darf Fußballvereinen jetzt Rechnungen für ihre Einsätze schicken. „Das war eine Ur-Forderung der DPolG.“

Die Bundespolizei ist unter anderem zuständig für die Sicherheit in Bahnhöfen und Flughäfen, die Landespolizei allerdings auf der Straße. Wer also jetzt einen Koffer im Düsseldorfer Hauptbahnhof vergisst, müsste der Bundespolizei eine Gebühr zahlen – wer das vor dem Bahnhofsgebäude tut, nichts für einen etwaigen Landespolizeieinsatz.

Die Zahlungsverpflichtung der Vereine endet bislang allerdings an der Bahnhofspforte, denn die dann zuständige Landespolizei erhebt in NRW keine Gebühren. Genauso wenig für Gewahrsam, Platzverweis und dergleichen. Allein bei der Begleitung von Gefahrgut-, Schwerlast- und Werttransporten gibt es Ausnahmen.

Zahlt der deutsche Steuerzahler für Polizeieinsätze ohnehin schon, so wird er durch die neue Gebührenordnung nun gleich doppelt zur Kasse gebeten. Immerhin sollen die Gebühren der Bundespolizei jährlich mindestens 2,8 Millionen Euro einbringen. Bisher greift die besondere Gebührenverordnung BMI allein für die Bundespolizei. Wie lange wohl wird es wohl dauern, bis die Länder mit gleichartigen Gebührenordnungen zur Aufbesserung ihrer Kassen nachziehen werden?

2 Kommentare

  • Es gilt das Bestellerprinzip wie beim Wohnungsmarkler.

    Die Prügelpolizei bestellt das Land, den Platzverweis auch.
    Der Bürger bestellt seine Freiheit und nicht seine Repression.
    Da es noch keine FREIHEITSGEBÜHR gibt, darf das Land als Besteller selbst bezahlen.
    Polizei Outsourcen, vielleicht ist die polnische Polizei billiger als die Deutsche. Das mal bitte EU weit ausschreiben

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Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.