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Handy-Beschlagnahme war rechtswidrig – Schadensersatz für nationalen Aktivisten!

Während Linksextremisten am 24. September 2016 durch die Dortmunder Innenstadt gegen vermeintlich rechte Gewalt demonstrierten, belästigten Polizeibeamte nationale Anwohner in Dortmund-Dorstfeld. Ein Aktivist, welcher den Polizeieinsatz filmte, wurde plötzlich durch die übereifrigen Beamten bedrängt und sein Mobiltelefon mit der Begründung geraubt, er habe die „Vertraulichkeit des Wortes“ verletzt, indem er den (öffentlichen) Polizeieinsatz gefilmt hätte. Gemäß § 201 StGB schützt dieser Paragraph zwar das nichtöffentlich gesprochene Wort, aber sicherlich keine Übersichtsaufnahmen von Polizeieinsätzen im öffentlichen Straßenraum. Während die Polizeibeamten vor Ort – auch nach Rücksprache mit der Einsatzleitung – nicht von ihrer angekündigten Sicherstellung des Mobiltelefons abweichen wollten, ruderten die Polizisten nach der späteren Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft schnell wieder zurück.

Eine Woche später hielt der Aktivist, nach einigen Schriftsätzen seiner Anwältin, das Mobiltelefon bereits wieder in der Hand. Auch das eingeleitete Strafverfahren wurde sehr zeitnah eingestellt. Etwa ein halbes Jahr später hat nun auch das Amtsgericht beschlossen: Der Betroffene ist für die Zeit der Handybeschlagnahme finanziell zu entschädigen.

Fehlverhalten der Polizei auf Kosten des Steuerzahlers

Mit Beschluss vom 21. Februar 2017, hat das Amtsgericht Dortmund die finanzielle Entschädigung bestätigt, welche auf Kosten des Steuerzahlers ausgezahlt wird. Ob der Vorgang für den bzw. die handelnden Beamten weitere Konsequenzen hat, ist nicht bekannt. Es ist jedoch ein hinlänglich bekanntes Problem, dass Polizeibeamte, selbst nach erwiesenem Fehlverhalten, oftmals nicht persönlich zur Rechenschaft gezogen werden und deshalb häufig der Annahme sind, über eine Art Freifahrtschein zum Rechtsmissbrauch zu verfügen.

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