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§§ 22, 23 KUrhG – 07/2007 – Erfolgreiche Klage wegen Verletzung des Rechtes am eigenen Bild

Immer wieder werden in Zeitschriften oder auf Flugblättern oder im Internet Portraitfotos von politisch unkorrekten Deutschen veröffentlicht, um diese an den Pranger zu stellen und zu diskriminieren. Dies wird damit begründet, daß die „Nazis“ ein zeitgeschichtliches Ereignis und die Abgebildeten relative Personen der Zeitgeschichte seien.

Einige Betroffene sahen dies anders und erhoben Unterlassungsklagen gegen weitere Veröffentlichungen der Fotos. Mehrere Gerichte gaben dann auch solchen Klagen statt und verurteilten die Medieninhaber, es zu unterlassen, das Bildnis des Betroffenen weiterhin zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Die Portraitfotos hatten keinen Bezug zu Demonstrationen oder anderen zeitgeschichtlichen Ereignissen und die Personen sind nur wegen ihrer politischen Gesinnung keine Personen der Zeitgeschichte. So entschieden

  • LG Hamburg, Beschluß vom 12.01.1998, Az. 324 O 795/97,
  • LG Hamburg, Urteil vom 14.05.2004, Az. 324 S 3/03,
  • AG Hamburg, Urteil vom 23.09.1997, Az. 36a C 1587/97,
  • AG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2005, Az. 3 C 869/04.

Die Medieninhaber mußten über 1.800,- € an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.

Da in den letzten Jahren hunderte von derartigen gegen das KurhG verstoßende Fotos gemacht und dann in den Medien veröffentlicht wurden, bittet das Deutsche Rechtsbüro um folgendes:

  1. Geben Sie in politischen Zusammenhängen niemals Ihre Einwilligung, wenn Sie fotografiert werden sollen.
  2. Wenn Sie keine relative Person der Zeitgeschichte sind, sind Sie berechtigt, Notwehr zu leisten. Sie dürfen
    • dem Fotografieren widersprechen,
    • danach die Kamera festhalten und weitere Aufnahmen verhindern,
    • danach dem unberechtigten Fotografen den Film mit den entsprechenden Aufnahmen abnehmen,
    • die beanstandeten Negative behalten und
    • die übrigen Negative zurückgeben, auch wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung der Kamera oder der Bilder oder sogar zu einer Körperverletzung des Fotografen kommt (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.10.1993, Az. 2 Ss 175/93-65/93 II – 2 Ws 214/93, zu finden in NJW 1994, 1971).
  3. Legen Sie außerdem Rechtsmittel ein und gehen Sie bis zur letzten Instanz.
  4. Fordern Sie aus unserem Archiv Musterentscheidungen an und senden Sie erstrittene Entscheidungen an uns.
  5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen.
    Unser Archiv ist nur so gut und aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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