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§§ 90a StGB – 02/2012 – Frage, “wie sehr verkommen dieses BRD-System ist,” ist erlaubt

Wieder einmal erging ein erfreuliches Urteil zum Thema Meinungsfreiheit, dieses Mal zur Strafvorschrift der “Verunglimpfung des Staates”.

Aus Anlaß der Uraufführung des Theaterstückes “Frank Elser – allein gegen Hitler” wurde ein Flugblatt verteilt, das unter der Überschrift “Georg Elser – Held oder Mörder” das Bombenattentat des Genannten auf Hitler im Münchener Bürgerbräukeller im Jahre 1938 mit 8 Toten und 63 Verletzten behandelte und u.a. die Frage enthielt: “Wie sehr ist dieses BRD-System schon verkommen, daß es für seinen “K(r)ampf gegen Rechts” (und damit alles Deutsche) eines solchen Vorbildes bedarf ? ….Werden bald die kommunistischen RAF-Terroristen ebenso geehrt und ihre Opfer verhöhnt? Mörder unschuldiger Menschen können keine Vorbilder sein….”

Das AG Hechingen und das OLG Stuttgart verurteilten die presserechtlich Verantwortliche deswegen wegen § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates) zu einer Geldstrafe. Das Bundesverfassungsgericht hob die Verurteilung auf und verwies die Sache zurück, weil diese Äußerungen im Hinblick auf die Meinungsfreiheit keine Verunglimpfung des Staates gemäß § 90 a StGB sind. Es handelt sich nur um eine bloße Polemik auf geistiger Ebene und vor allem um eine Auseinandersetzung mit dem historischen Geschehen um Elser, die Darstellung einer “Verkommenheit” des BRD-Systems und seines K(r)ampfes gegen Rechts ist aber nicht Schwerpunkt des Flugblattes.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

  1. Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
  2. Lassen Sie Schriften, Tonträger, Auftritte im Internet, Aufkleber, Reden und sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen, der sich u.a. mit § 90a StGB auskennt.
  3. Wenn Strafverfahren oder Verbote gegen Sie wegen § 90a StGB eingeleitet oder verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
  4. Fordern Sie Entscheidungen zu § 90a StGB aus unserem Archiv an.
  5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Meinungsfreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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