SfN
blank

§ 130 StGB – 08/2007 – Vorsicht mit Äußerungen zu Rudolf Hess

In den letzten Jahren wurden uns zum Thema „Rudolf Hess“ nur erfreuliche Gerichtsentscheidungen bekannt. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Rostock durch Beschluß vom 12.12.2001, Az. I Ws 146/01, entschieden, daß das Bildnis von ihm kein verfassungswidriges Kennzeichen gemäß § 86a StGB und das Abdrucken seines Bildnisses erlaubt ist.

Die Vorgänge um die Versammlung in Wunsiedel zum Thema „Gedenken an Rudolf Hess“ haben in diesem Jahr leider gezeigt, daß dies jetzt anders ist. Seit dem 25.03.2005 gilt nämlich ein neues Gesetz, nämlich § 130 Absatz 4 StGB (Volksverhetzung), der unter Strafe stellt, wenn der öffentliche Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch gestört wird, daß die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird. Behörden in Bayern, aber auch in Hamburg, haben jedes Gedenken an Rudolf Hess – auch wenn ausschließlich seine lebenslange Inhaftierung und die dadurch erfolgte Menschenrechtsverletzung kritisiert wird, – als eine Verherrlichung der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft bezeichnet, und die Gerichte haben dies bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat zum dritten Mal in Folge sich nicht in der Lage gesehen, im Rahmen eines Eilverfahrens zu entscheiden, ob diese Rechtsauffassung richtig ist oder nicht, und hat auf die Klärung dieser Frage im Hauptsacheverfahren verwiesen (Beschluß vom 13.08.2007, Az. 1 BvR 2075/07). Es wird sicherlich noch Jahre dauern, bis diese Prozesse beendet sind.

Solange also diese Frage vom Bundesverfassungsgericht nicht in den Hauptsachverfahren geklärt ist, bittet das Deutsche Rechtsbüro um folgendes:

  1. Wer keinen Ärger haben will und Zeit, Geld und Mühen eines Strafverfahrens bis zur letzten Instanz scheut, äußere sich zu Rudolf Hess in der Öffentlichkeit und in Schriften lieber nicht.
  2. Gegen Urteile und Beschlagnahmen von Äußerungen und Bildern über Rudolf Hess legen Sie bitte Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
  3. Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
  4. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu Rudolf Hess und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.