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10/2005 -Entlarvendes über den „Aufstand der Anständigen“

Nachdem am 27.07.2000 in Düsseldorf ein Brandsatz an die Synagoge in Düsseldorf gelegt wurde, wurde dies sofort den „Rechtsextremisten“ in die Schuhe geschoben und der damalige Bundeskanzler Schröder rief den „Aufstand der Anständigen“ aus, der weltweit Befürchtungen vor einem „lodernden Rechtsextremismus“ weckte. Es wurde nicht nur gelogen und aufgebauscht und ausgegrenzt, sondern außerdem allein wegen der Gesinnung der Betroffenen Strafanzeigen gefertigt, Konten gekündigt, Vereinsausschlüsse verhängt, Geschäftsleute boykottiert, das Tragen bestimmter Kleidung in Schulen verboten und auch Sportveranstaltungen „gegen Rechts“, Musikveranstaltungen „gegen Rechts“ und sogar Essen- und Trinkveranstaltungen „gegen Rechts“ durchgeführt. Die zu führenden Prozesse waren so zahlreich wie nie zuvor, viele wurden verloren, das Kostenrisiko und die Kosten erreichten vermutlich eine sechsstellige Zahl, – vom menschlichen Leid der Diskriminierten und Boykottierten einmal ganz abgesehen.

Am 07.10.2005 konnte man in der Neuen Rhein Zeitung (NRZ) in dem Artikel „Wiederholungstäter findet milde Richter“ nun lesen, daß der damalige Täter des Brandanschlages – ein damals 18-jähriger Palästinenser war und dafür eine Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung erhalten hatte. Außerdem wird in dem Artikel berichtet, daß der heute 23-Jährige noch in seiner Bewährungszeit erneut zuschlug: 2004 attackierte er mit einem seiner Brüder einen Imbißbudenbesitzer, mit dem seine Familie einen tiefen Zwist hat, der Palästinenser zerschmetterte dabei mit einem Baseballschläger ein Auge des Opfers. Am 06.10.2005 verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den Palästinenser erneut und verhängte erneut eine Haftstrafe, die aber wieder 20 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zur Begründung dieser milden Strafe wurde ausgeführt, daß beide Taten in keinem Zusammenhang stünden, die eine sei politisch, die andere persönlich motiviert gewesen.

Wir ersparen uns hierzu einen Kommentar und fragen nur: Welche Strafen wären wohl verhängt worden, wenn die Taten von einem politisch „unkorrekten“ Deutschen begangen worden wären ?

Das Deutsche Rechtsbüro bittet um folgendes:

  1. Wenn Ihnen vorgehalten wird, „unanständige“ Deutsche seien gewalttätig, verweisen Sie bitte unter anderem auf die oben genannte Tatsache.
  2. Fordern Sie den oben genannten Artikel aus unserem Archiv an.
  3. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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