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Bundesregierung plant Verschärfung des NetzDG

Die Bundesregierung hat erneut Änderungen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf den Weg gebracht, die Beschwerden gegen sogenannte „Hasspostings“ erleichtern sollen. Seitdem das Gesetz vor zwei Jahren beschlossen wurde, sind Plattformbetreiber dazu verpflichtet, gegen vermeintlichen „Hass“ und „Terrorpropaganda“ vorzugehen. Die Neuerungen, die noch durch den Bundestag beschlossen werden müssen, sehen unter anderem vor, dass es in Zukunft einfacher sein soll, als rechtswidrig empfundene Inhalte zu melden. Müssen Hobbyblockwarte und Freizeitdenunzianten aktuell noch die Beweise zum Anschmieren in Form von Links und Screenshots selbst zusammenstellen, soll es in Zukunft möglich sein, anrüchige Inhalte direkt aus dem Beitrag heraus zu melden.

von Der III. Weg

Löschen die Plattformen den Inhalt nicht, sollen Nutzer weiter verlangen können, dass die Entscheidung noch einmal überprüft wird. In diesem Fall müssen die Plattformbetreiber begründen, warum sie den Beitrag nicht gelöscht haben. Das gleiche Recht sollen aber auch diejenigen erhalten, deren Inhalte gelöscht wurden. Auch sie sollen eine Begründung einfordern können. Ob dies etwas an der Löschwut von Facebook und Co. ändert, ist jedoch fraglich, denn juristischen Standards muss diese Begründung erst standhalten, wenn ein Nutzer gewillt ist, es auf ein langes Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Praktisch bleibt es damit beim Alten, dass man sich mit den leeren Standartbegründungen zufrieden geben wird müssen. Dies war von Anfang an die große Kritik am NetzDG, dass die Verfolgung mutmaßlicher Straftaten nicht der Justiz, sondern privaten Unternehmen auferlegt wird. Der unscharfen Definition wegen, was als „Hass“ oder „Volksverhetzung“ zu bewerten ist, wird nahezu alles ansatzweise systemkritische gelöscht, um Strafen zu entgehen.

Einfachere Datenherausgabe und mehr Strafverfolgung

Eine deutliche Verschärfung des bisherigen Gesetzes ist mit der vereinfachten Herausgabe von Nutzerdaten vorgesehen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren wegen Bedrohung oder Beleidigung, soll die Erlaubnis eines Gerichtes den Betreiber dazu verpflichten, die Identität des mutmaßlichen Täters herauszugeben. Bereits im März erarbeitet das Kabinett eine Reihe von Änderungen zum NetzDG, die unter anderem vorsehen, dass schwere Vergehen wie Morddrohungen und Volksverhetzung von den Plattformbetreibern direkt dem BKA gemeldet werden müssen.

Auch diese Änderungen müssen noch durch den Bundestag, doch Angesicht des aktuellen politischen Klimas und der Tatsache, dass diese Neuerungen überproportional den Verfolgungsdruck auf die Opposition erhöhen werden, sind beide Änderungsvorschläge schon so gut wie beschlossen.

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