Das Verfassungsgericht hat die Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht fordert einen verbesserten Schutz für Journalisten vor einer Überwachung durch den Nachrichtendienst und mehr technische Fachkenntnisse bei der Kontrolle des Selbigen.
von Der III. Weg
Fragwürdige Informationsgewinnung der Geheimdienste
Mehrere Bürgerrechtsorganisation hatten Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte “strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung” erhoben. Bisher erlangt der BND an Internetknotenpunkten ohne konkreten Verdacht große Mengen sensibler Daten und durchsucht sie mithilfe sogenannter Selektoren. Die so gewonnenen Daten werden zum Teil auch an ausländische Geheimdienste weitergegeben.
Deutsche dürfe zwar nicht auf diese Weise überwacht werden, aber ihre Kommunikationsdaten können noch vor der inhaltlichen Auswertung von den Agenten aussortiert und ausgewertet werden.
Schutz der Grundrechte endet nicht an Staatsgrenzen
Das Bundesverfassungsgericht stellte neben der oben beschriebenen Rechtswidrigkeit der Handlungen fest, dass nicht feststehe, “dass der Schutz der Grundrechte von vornherein an der Staatsgrenze enden sollte”. Grundrechte sollen nach Auffassung der Richter immer dann geschützt werden, “wenn der deutsche Staat handelt und damit potenziell Schutzbedarf auslösen kann – unabhängig davon, an welchem Ort und gegenüber wem”.
Unsere Partei DER DRITTE WEG bekämpft entschieden die zunehmende Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuchs und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen!
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