Die Beschlagnahmung einer Immobilie in Oberprex, einer Ortschaft im oberfränkischen Kreis Hof, wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17. Mai 2023, als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht bestätigte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2020 und ordnete die Rückgabe des Anwesens an die Eigentümerin an.
Das Haus in einer kleinen oberfränkischen Ortschaft, die zur Gemeinde Regnitzlosau gehört, wurde im Juli 2014 vom Bayerischen Staat beschlagnahmt. Diese Beschlagnahmung stand im Zusammenhang mit dem Verbot des “Freien Netz Süd” im Jahr 2014. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Immobilie zunächst unrechtmäßig als Vermögen des Vereins eingestuft. Die Eigentümerin entschied sich daraufhin, vor Gericht zu gehen, und nach einem langwierigen Prozess von fast neun Jahren hat sie nun Recht bekommen.
Nach dem Urteil erfolgte eine heftige Reaktion seitens etablierter Politiker. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kündigte an, unverzüglich das Bundesinnenministerium anzusprechen, um das Vereinsgesetz zu überarbeiten und vermeintliche “Schwachstellen” im Vereinsrecht zu beheben. Wenn Vertreter dieses Staates, die sich demokratisch nennen, vor Gericht verlieren, wird nicht über Fehler oder Rechtswidrigkeiten gesprochen, sondern es wird versucht, die Gesetze an die eigenen Vorstellungen anzupassen. Ähnliche Vorgehensweisen haben wir bereits bei den vielgepriesenen Wahlen in diesem Land erlebt, bei denen so lange gewählt wird, bis das gewünschte Ergebnis erzielt wird. Doch wenn ein politischer Aktivist aufgrund offensichtlich rechtswidriger Gesetze verurteilt wird, werden plötzlich diese Mängel im Gesetz hervorgehoben. Es scheint, dass man das, was nicht sein darf, nicht wahrhaben möchte.
Der Fall Oberprex 47 zeigt, dass solche staatlichen Eingriffe keine Gültigkeit haben und dieses Urteil auch eine Warnung für alle Gemeinden, besonders zu erwähnen die Gemeinde Hilchenbach sein sollte.
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