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Regierung weitet Kampf gegen Meinungsfreiheit abermals aus

Mit dem sogenannten „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ weitet der Bundestag die Straftatbestände und Strafrahmen für Äußerungen weiter aus. Ziel der Regierenden ist nach eigenem Bekunden die Ausweitung des „Kampf gegen rechts“. So äußerte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD): “Das sind entschlossene Schritte gegen Menschen- und Demokratiefeinde, die ein gefährliches Klima der Gewalt schüren.” Das Gesetz diene laut Lambrecht dem Schutz aller Menschen, die von „Rassisten“ und „Rechtsextremisten“ bedroht und diffamiert werden. Gemäß der politischen Agenda wird in Verbindung mit diesem Gesetz darüber hinaus immer wieder der falsche Eindruck erweckt, von politisch aktiven Nationalisten gehe eine Terrorgefahr aus. Hierzu werden immer wieder drei Beispiele genannt, welche tatsächlich jedoch keine Verbindung mit politisch aktiven Nationalisten aufweisen.

von Der III. Weg

blankDa ist zum einen der Amoklauf von Halle, bei dem ein Deutscher versuchte, zum Terroristen zu werden, indem er eine Synagoge stürmen und gezielt die sich darin befindlichen Juden erschießen wollte. Dieser Anschlag misslang jedoch, da der Täter bereits an der verschlossenen Tür scheiterte. Daraufhin begann er willkürlich um sich zu schießen und ermordete zwei deutsche Passanten. Im Nachgang äußerte er Ausdrücklich, nichts mit „Neonazis“ zu tun zu haben. So erklärte er sinngemäß, man müsse nicht Neonazi sein um Antesemit zu sein. Dementsprechend gab es auch keinerlei Verbindungen ins nationale Lager.

Geistig verwirrter Täter in Hanau

Der zweite Fall ist der Amoklauf von Hanau. Bei diesem hatte ein schwer geistig verwirrter Täter gezielt Migranten erschossen. Diese Opfergruppe war wohl darauf zurückzuführen, dass sich der Amokläufer von dieser Opfergruppe die größt-mögliche Außenwirkung über seine verworrene Verschwörungstheorien versprach. Hierbei stand der Täter der Partei Bündnis 90/ Die Grünen, für die sein Vater 2011 kandidierte, wohl wesentlich näher als dem nationalen Spektrum. Der Dritte Fall ist der Mord an dem Regionalpolitiker Lübke in Kassel. Hierbei ist der Tathergang bis heute unklar. Angeblich habe der Täter den Lokalpolitiker aufgrund von dessen deutschfeindlichen Äußerungen in einer Bürgerversammlung im Jahr 2015 knapp vier Jahre später in dessen Vorgarten erschossen. Auch hier bestanden bereits über mehrere Jahre keinerlei Verbindungen ins nationale Lager. Zwar sei der Täter bis 2009 im Umfeld der NPD aktiv gewesen, habe sich aus diesen Kreisen allerdings bereits langjährig zurückgezogen. Obwohl keine dieser Taten eine Verbindung mit dem politischen nationalen Lager aufweist, wird ein solcher immer wieder durch Medien und Politik behauptet. Es gilt wohl der bewährte Grundsatz „wenn man eine Lüge immer wieder sagt, so wird sie schließlich geglaubt.“ Wir berichteten hierzu bereits hier.

 

Was ändert sich konkret?

Im Strafgesetzbuch werden die Tatbestände der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ (§ 126 StGB), der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) und der „Bedrohung“ (§ 241 StGB) erweitert. Öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften getätigte Beleidigungen (§ 185 StGB) erhalten künftig eine höhere Strafandrohung. Ferner werde klargestellt, dass der besondere Schutz von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen vor übler Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB) bis hin zur kommunalen Ebene reiche. Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, werden künftig wie andere bereits erfasste Hilfeleistende besonders vor Drohungen und Gewalthandlungen geschützt (§ 115 Absatz 3 StGB). Zudem soll der Katalog der Strafzumessungsgründe (§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB) ausdrücklich um „antisemitische“ Beweggründe ergänzt werden. Die §§ 126 und 140 StGB werden lediglich geringfügig geändert. Bei der Änderung der Beleidigungsdelikte gem. §§ 185, 186 wird für solche Delikte, die öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften begangen werden, der Strafrahmen auf zwei Jahre, statt zuvor einem Jahr Freiheitsstrafe, angehoben.

Ausweitung des Straftatbestands der Drohung

Mit dem neuen Gesetz wird nun der Straftatbestand der Drohung wesentlich ausgeweitet. Zuvor war eine Drohung nur strafbar, wenn dem Opfer mit einem Verbrechen konkret gedroht wurde. Nunmehr ist auch das Inaussichtstellen von bestimmten Vergehen, wie einer einfachen Körperverletzung, von dem Tatbestand erfasst. Die Ausweitung der Straftatbestände betrifft uns Nationalrevolutionäre nicht direkt, da derartige Äußerungen von uns ohnehin nicht abgegeben werden. Indirekt wird dies jedoch dazu führen, dass politisch motivierte Ermittlungsbehörden immer früher den Anfangsverdacht eines Meinungsverbrechens geltend machen, um unliebsame Kritiker zu schikanieren. Schon jetzt wird häufig gerechtfertigte Kritik undifferenziert als Hetze diffamiert und die Kritiker verfolgt und schikaniert. Im Gegenzug wird es interessant zu beobachten, ob die staatlichen Verfolgungsbehörden auch gegen Linksextreme und Gutmenschen vorgehen, welche sich nach der neuen Gesetzesfassung strafbar machen. Derartige Taten werden regelmäßig insbesondere im Vorfeld und bei der Durchführung nationaler Demonstrationen vielfach begangen. Zu viele Hoffnungen sollte man sich hierbei jedoch nicht machen.

Meldepflicht für soziale Netzwerke

Soziale Netzwerke sind ab jetzt verpflichtet, bestimmte Äußerungen samt Nutzerdaten an das BKA zu melden. Private Konzerne werden somit zu Hilfssheriffs deutscher Verfolgungsbehörden. Zudem soll bei den Internetprovidern automatisiert abgefragt werden, wem dieser jeweilige Anschluss durch die IP-Adresse zugeordnet ist. Eigentlich bedürfte es hierfür einer richterlichen Genehmigung oder zumindest einer staatsanwaltschaftlichen Bewertung. Doch im „Kampf gegen rechts“ werden solche Hürden gerne beiseite gewischt. Somit wird die ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung geschickt umgangen. Die Daten werden beim BKA in einer Zentralstelle gesammelt und ausgewertet. Dort wird überprüft, ob es sich um strafbare Äußerungen handelt und die Daten werden zudem über einen längeren Zeitraum gespeichert. Dadurch erhält der Staat eine Datenbank mit Personen, die sich kritisch geäußert haben. Die Stasi der DDR wäre heute wohl neidisch auf die bestehenden und genutzten Maßnahmen deutscher Behörden.

Deutliche Zielrichtung im Titel

Die im Titel genannte Zielsetzung macht bereits deutlich, dass es sich um ein rein politisches Manöver im Kampf gegen die Meinungsfreiheit handelt. Nicht umsonst werden linksextreme oder islamistische Drohungen und Anschläge gezielt verschwiegen. Wie gewohnt wird im Zuge der stetigen Propaganda gegen alles nationale und patriotische so getan, als würden diese besonders zu solchen Straftaten neigen. Tatsächlich werden derartige Äußerungen jedoch hauptsächlich von wütenden Bürgern, meist ohne bestimmte politische Bindungen, getätigt. Auch gerade Linksextremisten neigen wesentlich zu Beleidigungen und Drohungen. Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass in diesen Fällen die staatlichen Verfolgungsbehörden eher auf dem linken Auge erblindet sind. Natürlich vor allem, solange sie nicht selbst Opfer linksextremer Übergriffe sind. Zudem würde dieser Täterkreis nicht in das Propagandakonzept der Etablierten passen. Dies zumal gerade SPD, Grüne und Linke stark mit Linksextremisten verbunden sind.

Lebensfremde Propaganda der Justizministerin

Die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) flankiert das Gesetz mit drastischer Propaganda. So äußerte sie, die Meinungsfreiheit und Demokratie seien in Gefahr und Menschen würden mundtot gemacht, da sie eingeschüchtert werden und sich aus dem Diskurs zurückziehen würden. Dies sei das Ergebnis „rechtsextremer Hetzer“.

Lebenswirklichkeit sieht anders aus

Tatsächlich werden hierzulande Menschen mundtot gemacht. Hierbei handelt es sich jedoch, entgegen den Behauptungen der Ministerin, vornehmlich um nationale Bürger, die von Justiz und Politik gezielt eingeschüchtert und verunsichert werden. Wer sich unliebsam äußert, muss heute jederzeit mit einer Hausdurchsuchung rechnen, auch dann, wenn diese Äußerungen nicht strafbar sind. Zudem droht nicht selten auch der Verlust des Arbeitsplatzes, soziale Ausgrenzung oder gar Übergriffe von Linksextremisten. Viele Bürger trauen sich daher gerade kritische Äußerungen zur Überfremdung unserer Heimat nur noch hinter vorgehaltener Hand zu äußern. Die immer wieder in den staatstragenden Medien geäußerte Behauptung, jeder könne frei seine Meinung äußern, was sich schon daran zeige, dass Kritiker demonstrieren dürften, ist vor diesem Hintergrund an Hohn kaum zu überbieten. Während gerade auch Gewalttaten durch Migranten, häufig mit deutschfeindlichem Hintergrund, ein immer größeres Ausmaß annehmen, zeigen Politik und Justiz klar ihren Schwerpunkt. Der Kampf gegen die Meinungsfreiheit scheint für diese ein wesentlich höheres Gewicht einzunehmen, als der Kampf gegen Inländerfeindliche Gewalttaten.

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