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Forderung: Volksverhetzung in Privatchats soll strafbar werden

In der Öffentlichkeit ist die sogenannte Volksverhetzung laut Paragraf 130 StGB strafbar. Dies gilt natürlich auch im Weltnetz. Facebook, Twitter, all die sozialen Netzwerke gelten als Öffentlichkeit. Wir berichteten in der Vergangenheit ja leider des Öfteren über Hausdurchsuchungen wegen unbedachter Äußerungen in diesen Netzwerken. Dabei ist es total egal, ob man sich in einer offenen- oder einer geschlossenen Gruppe befindet. Sicherlich kommen die Strafverfolgungsbehörden nicht so leicht in eine geschlossene Gruppe hinein … ausgeschlossen ist das ganze aber nicht. Dazu verweisen wir auf den SfN Artikel, welcher sich mit dem Einschleichen der Behörden in Telegram Gruppen beschäftigt.

Wenn zwei Personen privat miteinander kommunizieren, ist das ganze für die Behörden aber nicht so leicht. Es besteht keine Öffentlichkeit und dementsprechend gibt es auch keine Handhabe für einen Volksverhetzungsparagrafen.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann forderte jetzt in einem N-TV Artikel, dass Volksverhetzung auch in privaten Chats strafbar sein müsse. Bislang gelte der Volksverhetzungsparagraf nur für öffentliche Äußerungen. “Das wollen wir ändern, da sich Extremismus häufig zunächst in geschlossenen Gruppen, etwa in Form von Nachrichten über Messenger-Dienste und Gruppenchats abspielt”.

“Volksverhetzungen sind Volksverhetzungen – ob öffentlich oder in privaten Gruppen, beides muss strafbar sein.” Nach den Worten der Ministerin sorgen geschlossene Gruppen, in denen Hasskommentare verbreitet werden, dafür, dass sich potenzielle Täter in ihrer Auffassung bestärkt fühlen und weiter radikalisieren.

George Orwell lässt grüßen, die nächste Forderung einer wild gewordenen Ministerin wird sein: “Wir müssen volksverhetzende Gedanken unter Strafe stellen!” …

Wieder können wir euch nur dazu auffordern erst nachzudenken, bevor ihr einen Text in eine Gruppe, einen Chat oder in eine Kommentarspalte verfasst. In unserem letzten Artikel über den Verfassungsschutz und seine “Virtuellen Agenten” hatten wir einen sehr guten Kommentar:

… Folglich werden die “virtuellen Agenten” versuchen, die Gesprächsthemen auf in der BRD illegale Inhalte zu leiten (§130). Wie schon im Artikel erwähnt, werden die “Agenten” selbst für Straftaten im Sinne §130 nicht bestraft, aber deren Gesprächspartner!
Diskussionen z.B. über ein bestimmtes Volk oder Vorgänge von vor 70 Jahren gehören deshalb nicht ins Internet! Bei anonymen Gesprächspartnern, welche plakativ Symbole oder Fotos aus dieser Zeit verwenden, liegt es deshalb nahe, dass es sich entweder um dumme, sorglose Menschen handelt, oder aber um Agenten des Systems! …

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