Bild2
Das könnte dich auch interessieren
§130 StGB 04/2005 – Versammlung zum Thema „Sechzig Jahre Befreiungslüge – Wir feiern nicht ! Wir klagen an !“ ist trotz des neuen Strafrechtsänderungsgesetzes erlaubt
Seit dem 25.03.2005 gilt ein Änderungsgesetz zum Versammlungsgesetz und zum Strafgesetz (BGBl. 2005 Teil I, S. 969). Darin wird zum einen § 15 des VersG geändert und eine Versammlung kann jetzt auch verboten oder von...
Berufsschullehrer zeigt Schüler an. (86a StGB)
Es war einmal im Oktober des Jahres 2018. Eine Person welche über sich selber sagt ein Berufsschullehrer zu sein, zeigt einen seiner Schüler wegen dem “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger...
Proxy Server
Anonym surfen über Proxy-Server ist ein bewährter Weg, seine Surfspuren im Weltnetz zu verschleiern. Ist ein solcher anonymer Proxy-Server zwischen deinem Computer und der von dir besuchten Weltnetzseite geschaltet...
Neue Blogbeiträge
- Anquatschversuch im Allgäu abgewehrt2 Tagen ago
- Ein verräterisches Foto1 Woche ago
- Staatliche Überwachung ab jetzt komplett geheim, mit Vermerk »Verschlusssache«2 Wochen ago
- Server-Software und die Frage nach dem Quellcode3 Wochen ago
- Information zum gestrigen Beitrag: Anquatschversuch in Colditz4 Wochen ago
Neue Kommentare
- bdk bei Server-Software und die Frage nach dem Quellcode
- Fuck BRD bei Staatliche Überwachung ab jetzt komplett geheim, mit Vermerk »Verschlusssache«
- Hinweisgeber bei Server-Software und die Frage nach dem Quellcode
- B. bei Information zum gestrigen Beitrag: Anquatschversuch in Colditz
- Jenny bei Information zum gestrigen Beitrag: Anquatschversuch in Colditz
- Wolf bei Anquatschversuch in Hettstedt
- Telegram Kommentar bei Sicherheitshinweise – Threema
- Telegram Kommentar bei Sicherheitshinweise – Threema
Inhalte melden
Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.
Kommentar hinzufügen