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Österreich: Repression und Widerstand

Am 2.7.2024 war es wieder einmal so weit. Die Schlapphüte des nutzlosesten Geheimdienstes Westeuropas konnten einen Erfolg vermelden. Großspurig posaunten sie, am 27.6.2024 im Rahmen einer „koordinierte[n] österreichweite[n] Polizeiaktion (‚Joint Action Day‘, JAD)“ einen „Schlag gegen Rechtsextremismus“ durchgeführt zu haben. In der Presseaussendung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) lesen wir:

„Die in enger Zusammenarbeit mit den Landesämtern Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) koordinierte und durchgeführte Aktion zielte darauf ab, rechtsextreme Strukturen zu zerschlagen und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden. Im Fokus standen bei diesem JAD extremistisch motivierte und gewaltbereite Einzelpersonen sowie Personen, die rechtsextremistische Hasspropaganda verbreiten. Im Rahmen des Joint Action Day erfolgten eine Festnahme sowie Sicherstellungen von umfangreichem Beweismaterial. Es wird gegen insgesamt 15 Personen ermittelt.“

Und weiter:

„Bei diesem JAD wurden in allen Bundesländern (außer Salzburg) zeitgleich mehrere Gebäude durchsucht, wobei die Einsatzkräfte zahlreiche NS-Devotionalien wie Kleidungsstücke mit rechtsextremen Symbolen und eine erhebliche Menge an Datenträgern sicherstellten. Diese Beweismittel werden derzeit gesichtet und forensisch ausgewertet.

Ergebnisse dieses Einsatzes bestärken den Verfassungsschutz in seiner Entschlossenheit, auch künftig konsequent gegen extremistische Netzwerke und Einzeltäterinnen und Einzeltäter vorzugehen. Die enge Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen DSN, den LSE sowie den Staatsanwaltschaften sind der Schlüssel für derartige Aktionen und Ermittlungserfolge.“

von unwiderstehlich.online

Während man in anderen westeuropäischen Staaten im Rahmen dieser JADs gegen die organisierte Kriminalität oder Mohammedaner-Gruppen vorgeht, macht man es sich in Österreich einfach. Mittels des erst kürzlich verschärften Sondergesetzes aus dem Jahre 1945, dem menschen- und verfassungswidrigen NSDAP-Verbotsgesetz, sind der politischen Verfolgung kaum Grenzen gesetzt. Aus diesem Grund eignet sich ein Vorgehen gegen Nationalisten, und alle die dafür gehalten werden, für die Herrschenden besonders gut, um eigene Missstände zuzudecken. In der Vergangenheit mussten auch die Mohammedaner herhalten, wenn FPÖVP wieder einmal im Korruptionssumpf zu versinken drohte und man von sich selbst ablenken musste. Uns fällt hier beispielsweise die Operation Josta und die Operation Luxor ein. Auch Ende 2023 gelang den Schlapphüten kein großer Fang. Damals hat man mit Hilfe ausländischer Nachrichtendienste Terrorverdächtige in Wien festgenommen. Medienberichten zufolge ließ man sogar ein Waldstück in Sieghartskirchen (Bezirk Tulln) umgraben:

„Im Zuge der Handy-Auswertungen der Verdächtigen stießen die Strafverfolgungsbehörden dann auf GPS-Koordinaten, die eine abgelegene Stelle in einem Wald bei Sieghartskirchen bezeichneten. Die Ermittler vermuteten, dort könnten die mutmaßlichen Terroristen Waffen oder Sprengstoff vergraben haben, um ihre Anschlagspläne zu einem günstigen Zeitpunkt in die Tat umzusetzen. Bei ersten Grabungsarbeiten in der Vorwoche wurde man aber offenbar nicht fündig. Nun wird auf der Suche nach möglichem Beweismaterial ein weiteres Mal Nachschau gehalten. Hintergrund dieser Maßnahme dürfte sein, dass allfällige Funde den dringenden Tatverdacht erhärten könnten, was die weitere Inhaftierung der in U-Haft befindlichen Beschuldigten legitimieren würde.“

Gefunden wurde nichts, die Fremden wurden enthaftet. Und bei Lichte betrachtet war der JAD Ende Juni 2024 ein schlechter Scherz, maximal ein Sommerlochfüller. Es gelang den Ermittlungsbehörden nicht einmal aus jedem Bundesland einen Gesinnungsverbrecher zu präsentieren. Bei der Suche nach Meinungsdelinquenten war derartige Eile geboten, dass man mindestens in einem Fall erst einen Tag vor dem Zugriff die Anordnung der Dursuchung gemäß §§ 117 Z. 2 lit. b, 119 Abs. 1, 120 Abs. 1 erster Satz StPO dem Haft- und Rechtsschutzrichter vorlegte und dieser sich gezwungen sah, sie rechtswidrigerweise zu genehmigen.

In einer ähnlich gelagerten Strafsache hat das OLG Graz bereits am 21.5.2024 zu 9 Bs 113/24x entschieden, dass „es keinerlei Anhaltspunkte dafür [gab], dass A* im Zusammenhang mit den inkriminierten CDs, deren Inhalt im Übrigen außer durch den pauschalen Hinweis auf Musik aus dem rechtsradikalen/-extremen Bereich im Bericht des Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Steiermark vom 8. Jänner 2024 (ON 2) unkonkretisiert blieb, ein für die Außenwelt wahrnehmbares, mit deliktsspezifischer Intention getragenes Verhalten im Sinne obiger Tatbestandsdefinition setzte, weshalb schon der Tatverdacht fehlte und somit auch die in § 119 Abs 1 StPO normierten Voraussetzungen für die Bewilligung der Durchsuchung nicht vorlagen“.

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Diese Entscheidung ist seit 12.6.2024 für jedermann abrufbar. Dennoch wurde am 26.6.2024 wieder auf den ominösen Bericht vom 8.1.2024 Bezug genommen und eine Hausdurchsuchung bewilligt. Das alles ist nur möglich, weil die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft und feige, auf politischen Zuruf reagierende Richter keine Konsequenzen fürchten müssen. Selbst der ordentliche Rechtsweg wird in den wenigsten Fällen eingeschlagen, wie ein Bericht von report24 zeigt. In für konservative Ochsen üblicher Manier beginnt man hochtrabend, hat dafür aber keine Ahnung:

„Es ist der Geruch der finstersten DDR – und es wirkt aus der Sicht eines rechtsstaatlich orientierten Bürgers wie eine widerrechtliche Vorgangsweise. Bei einem Österreicher klopfte vor einigen Wochen der Verfassungsschutz an der Tür. Er solle sich einer freiwilligen Nachschau unterwerfen, sonst wäre eine Hausdurchsuchung fix. Kennt man die Vorgeschichte und die Hintergründe, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Trick der Ermittler gehandelt hat. Läge etwas gegen die Person vor, wäre der so genannte Verfassungsschutz sicherlich gleich mit einem Durchsuchungsbefehl vorstellig geworden.“

Jemanden etwas zu fragen, ist nie eine widerrechtliche Vorgangsweise. Auch wenn es in den Köpfen der Bürger noch nicht angekommen ist: Niemand ist gezwungen auf Fragen zu antworten. Egal wer der Fragesteller ist!

„Der Betroffene willigte in die „freiwillige Nachschau“ ein, da er wusste, dass er nichts verbrochen hat und sich in seinem gesamten Haushalt keine problematischen Gegenstände befinden. Der Besuch der Beamten erbrachte dementsprechend keine Ergebnisse. Der bittere Beigeschmack einer Amtshandlung bleibt bestehen, die direkt an die Vorgehensweise von Behörden in einer Diktatur erinnert. Die Behörde hat dem Bürger vermittelt, dass er beobachtet und überwacht wird und dass man mit ihm nach Belieben verfahren kann, auch wenn er keine Straftat begangen hat.“

Der unfähige Staat kann nur mit Feiglingen und Schwachen so verfahren. Denn obwohl laut dem report24-Bericht „277 [sic!] Personen in Österreich betroffen“ sein sollen, wehrte sich der Betroffene nicht. Er und alle anderen Duckmäuser sind der Grund, weshalb der Staat so agiert, wie er agiert. Es ist höchst an der Zeit, sich von egoistischen Maulhelden zu trennen. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt und arbeitet auch nicht an der Gesundung unseres Volkes. Er möge die von ihm bestellten CDs wegschmeißen, Musiknazis braucht niemand.

Wir haben nun jedenfalls die 63 betroffenen Personen – unter Ihnen befindet sich der ehemalige FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein – per E-Mail informiert. Von einer Strafvereitelung kann hier nicht gesprochen werden, denn die Bestellung von den Herrschenden nicht genehmer Musik ist strafrechtlich nicht relevant. Auch wenn es die antifaschistische ÖVP-Justiz nicht gerne sieht, gibt es auch in ihr noch Widerstandsnester. Eines dieser Nester hat das jetzt klargestellt.

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