V-Leute sind eine konstante Bedrohung in der nationalen Bewegung. Sie tragen nicht nur Informationen an staatliche Stellen, sondern stiften auch teilweise nachweislich zu Straftaten an oder agieren bewusst als Provokateure. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nun ein Urteil gefällt, in dem es genau um einen solchen Fall geht: Ein Mann begeht eine Straftat, weil ein V-Mann ihn dazu gedrängt hat.
Ein Gerücht reichte aus
Der Fall spielte sich im Kleinkriminellen- und Drogenmilieu ab, was an dieser Stelle aber keine Rolle spielen soll. Es begann im September 2009 damit, dass ein unbekannter V-Mann behauptete, der 51-jährige Cafébetreiber Namik A. würde im großen Stil mit Heroin handeln. Im November erhielt er in seinem Café Besuch von einem weiteren V-Mann des Berliner Landeskriminalamtes mit dem falschen Namen Moharem. Moharem soll durch seinen gut gefüllten Geldbeutel aufgefallen sein, was wohl kein Zufall war, denn schnelles Geld war wohl das, mit dem er Namik A. locken wollte.
von Der III. Weg
Im Februar des Folgejahres wagte Moharem den ersten Versuch und erzählte Namik A., dass er mit Drogen handle und einen Hafenarbeiter kenne, der ihm helfen könne, Heroin in Bremerhaven am Zoll vorbei zu schmuggeln. Namik A. wollte jedoch mit dem “Dreckszeug Heroin” nichts zu tun haben und auch mit Kokain liess er sich nicht locken.
Auf Druck zur Straftat
Moharem gab jedoch nicht nach, versuchte es im Mai erneut und erzählte Namik A., dass er sich bei dem Hafenarbeiter für ihn eingesetzt habe und das Bremerhaven ein absolut sicherer Schmuggelweg sei. Das Zureden und die Verlockung zeigten irgendwann Wirkung und Moharem und Namik A. trafen sich mit dem Hafenmitarbeiter, bei dem es sich um einen verdeckten Ermittler handelte. Dieser versicherte Namik A. auch noch einmal, dass alles ganz einfach sei, denn er sei die “Allmacht im Hafen” und könne ganze Container am Zoll vorbei bringen.
So bestärkt versuchte Namik A. sich schließlich doch als Drogenschmuggler, brauchte jedoch ein Jahr, um fast 100 Kilogramm Kokain zu besorgen, nur im schließlich den Ermittlern in die Falle zu laufen. In der Zwischenzeit setzten ihn Moharem und sogar der verdeckte Ermittler “nicht unerheblich unter Druck”, endlich Ergebnisse zu liefern. Dies steht im Urteil des Berliner Landgerichtes, welches ebenfalls anmerkte, dass dem Verfahren gegen Namik A. und die anderen Angeklagten “ein schwerer Makel in Gestalt einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation anhaftet”. Weiter stellte das Gericht fest, dass die Tat „ganz wesentlich staatlich gesteuert” wurde. Verurteilt wurde Namik A. trotzdem, wenn auch mit Strafmilderung. Namik A. klagte sich erfolglos durch die Instanzen, bis erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das ganze Verfahren als ungerecht wertete.
Motivationshilfe für den V-Mann
Der Anfangsverdacht, welcher den V-Mann Moharem in das Café brachte, konnte übrigens nie bestätigt werden. Namik A. gab zu, dass er mit Autos gehandelt habe und im Café um Geld gespielt wurde, er Drogengeschäfte aber nicht geduldet hätte, bis Moharem auftauchte. Erwähnenswert ist auch, dass dem V-Mann Moharem eine Prämie zugesichert wurde, wenn er Namik A. einer Straftat überführen könne und dass diese Prämie mit der Drogenmenge steigen würde. Wie hoch das Erfolgshonorar am Ende ausfiel, ist unbekannt. Die Beamten hinter Moharem gaben ihm also allen Grund, sich in jedem Fall einen möglichst fetten Fall an Land zu ziehen, und diese wiederum erhofften sich wahrscheinlich wiederum, mit einem solchen Fall der nächsten Beförderung näher zu kommen.
Wenn es um den Kampf gegen Rechts geht, dürften die Skrupel für solche Taktiken noch geringer sein, da Nationalisten ohnehin einem noch größeren Verfolgungsausdruck mit entsprechender politischer Rückendeckung ausgesetzt sind.
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