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Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden

Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Telefon und Netznutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr sind in Teilen rechtswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute ein Urteil, in dem es heißt mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft, Verletzten des Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis.

Die Richter bekräftigen zwar, dass Datenauskünfte grundsätzlich zulässig sein, Voraussetzungen müsse aber das vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein.

Behörden wie das Bundeskriminalamt oder das Bundesamt für Verfassungsschutz, können Namen und Vertragsdaten der Kunden bei den Telekommunikationsanbietern erfragen. Die Nutzungsdaten oder Kommunikationsinhalte werden jedoch nicht übermittelt.

Nach der Entscheidung müssen nun das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen bis spätestens Ende zweitausendeinundzwanzig überarbeitet werden. Solange bleiben die beanstandeten Regelungen in Kraft.

2 Kommentare

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  • Der “Anfangsverdacht” dürfte gerade bei “Rechten” ziemlich einfach zu begründen sein: “Hassrede”. Bei Linken ist das grundsätzlich “Satire” und begründet deshalb keinen Anfangsverdacht.

    Das Urteil ist ein typisches BRD-Urteil, bei dem offensichtlich nur Linksradikale (die z.B. bei “Indymedia” Beiträge schreiben), vor Ermittlungen der Polizei und des VS geschützt werden sollen. Im “Verfassungsgericht” sitzt übrigens eine offen linksradikale Richterin.

    Leider ist das Urteil für uns kein Grund zum feiern…

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  • Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die sogenannten Bestandsdaten künftig nicht nur den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden, sondern auch einfachen deutschen Ämtern und Behörden. Verpflichtet zur Herausgabe der Daten ihrer Nutzer werden etwa die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter, sämtliche Email-Dienste, Chat-Apps wie WhatsApp, Online-Spiele, Shopping-Seiten, Blogs und Dating-Apps wie Tinder.
    http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Bekaempfung_Hasskriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=2
    Wer in Deutschland Zugriff auf Daten bekommen möchte benutzt einfach das Schlüsselwort “Hasskriminalität” und schon hat jede noch so kleine Behörde Zugriff.

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