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Verwaltungsgericht untersagt Dortmunder Polizei die Videoüberwachung der Emscherstraße!

Der Eilsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der unter dem Aktenzeichen 17 L 88/20 am 7. Mai 2020 beschieden wurde, ist ein lokalpolitischer Paukenschlag: Der Dortmunder Polizei wird untersagt, die ab 1. September 2020 geplante Videoüberwachung der Emscherstraße im Stadtteil Dorstfeld bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in Betrieb zu nehmen. Nach Auffassung der Richter, die sich fast vollumfänglich der Begründung des Klageantrages anschlossen, ist eine geplante Videoüberwachung unverhältnismäßig, ermessensfehlerhaft, nicht ansatzweise begründet und vermutlich rechtswidrig. In dem 14-seitigen Beschluss lesen sie der Polizei, die immer wieder versucht, Gesetze in eigener Auffassung auszulegen, um sie als Mittel im „Kampf gegen Rechts“ einzusetzen, regelrecht die Leviten!

Die Emscherstraße darf – vorerst – nicht mit Videokameras der Polizei überwacht werden

Überwachung stellt schweren Grundrechtseingriff dar

Die Richter führen aus, dass die Überwachung, die u.a. direkt an der Haustür der vier Kläger, allesamt in dem Gebäude Emscherstraße 2 wohnhaft, beginnt, einen schweren Grundrechtseingriff in Artikel 13 (Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung) darstellt, da bei einer Überwachung ab der Türschwelle keine Möglichkeit besteht, sich dieser zu entziehen. Erschweren müsse berücksichtigt werden, dass die Überwachung gezielt gegen die „rechtsextreme Szene“ und damit gegen die Kläger gerichtet sei. In Betracht käme auch eine drohende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch die Überwachungmaßnahmen. Entgegen den polizeilichen Ausführungen, sehen die Richter den Eingriff nicht durch das Polizeirecht gedeckt, das vorsieht, lediglich Kriminalitätsschwerpunkte überwachen zu dürfen. Dieser sei in der Emscherstraße mit durchschnittlich weniger als einer Straftat pro Monat (und diese seien in der Regel nur Graffitischmierereien) nicht zu sehen, weshalb die Überwachung unverhältnismäßig wäre. Vielmehr liegt es nach Annahme des Gerichtes nicht fern, dass der zu überwachende Bereich ausschließlich wegen dem Wohnort der Antragssteller ausgewählt worden ist. Abschließend erklären die Richter der Polizei unter dem Stichwort „rechter Angstraum“, dass Vorschriften des Polizeirechtes darauf ausgelegt sind, Straftaten zu verhindern, nicht aber „gesellschaftlich zu missbilligendes und ggf. der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufendes, strafrechtlich aber nicht relevanten Verhaltensweisen zu begegnen“, hierunter würden beispielsweise unterschwellige Provokationen fallen, gegen die Kameraüberwachung kein geeignetes Mittel darstellt. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Obervewaltungsgericht Münster möglich, wann ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt wird, ist bisher unklar. Zumindest vorläufig dürften sich die Pläne der Polizei, die Emscherstraße in einem Bereich von 150 Metern durch Videokameras überwachen zu lassen, erledigt haben und angesichts des deutlichen Urteilstenors ist davon auszugehen, dass auch in der Hauptsache die Entscheidung sehr deutlich sein wird.

Michael Brück begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichtes

Der Dortmunder DIE RECHTE – Stadtrat Michael Brück, ebenfalls betroffener Anwohner der Videoüberwachung und einer der Kläger, begrüßt in einer ersten Reaktion den Gelsenkirchener Beschluss: „Das ist ein klares Zeichen. Im Kampf gegen Rechts kann die Polizei eben nicht machen, was sie will, sondern muss sich an unsere Gesetze halten. Das Polizeirecht ist keine Verhaltensrichtlinie, die nach Belieben ausgelegt und interpretiert werden darf, sondern gibt klare Vorgaben. Wer sich nicht einmal die Mühe macht, die Voraussetzungen des Polizeirechtes begründen zu wollen, sondern offen zugibt, politisch missliebige Anwohner überwachen zu lassen, erhält dafür den passenden Gerichtsbeschluss. Das Grundgesetz, auf das doch gerade Polizisten einen Eid geschworen haben, darf nicht fortwährend übergangen werden. Leider scheinen aber Vernunft und Rechtsstaatlichkeit bei der Dortmunder Polizeiführung oftmals ausgeblendet zu werden, wenn es darum geht, neue Ideen zu entwickeln, wie gegen eine kleine Oppositionspartei vorgegangen werden kann. Es ist deshalb erfreulich, dass diesem Vorhaben vorerst eine Abfuhr erteilt wurde und wir sind optimistisch, auch in der Hauptsache die Kameraüberwachung zu kippen!

2 Kommentare

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  • 1961 – das waren noch Zeiten, als die Polizei von den Bürgern beschenkt wurde, weil man sich gegenseitig Wertschätzung entgegenbrachte. Früher ließ der Polizist oft alle Fünfe gerade sein und steckte seinen Knöllchenblock wieder ein, wenn die Parkzeit um fünf Minuten überschritten war und der Autofahrer abgehetzt ankam, weil die Schlange vor der Kasse doch länger als erwartet war. Da beließ man es bei einem erhobenen Zeigefinger, wenn der Fahrradfahrer freihändig fahrend erwischt wurde. Heute sieht es so aus, als ob es Prämien dafür gibt, wer dem Steuerzahler am meisten abknöpfen kann. Da ist die Polizei präsent und ahndet den kleinsten Verstoß. Den Kleinen fängt man, die Großen läßt man laufen?

    Anstatt gegen kriminelle Elemente, die uns alle massivst bedrohen, konsequent vorzugehen, hat man oft das Gefühl, daß hier eine Art „Kuscheljustiz“, vorzugsweise mit Kulturbereicherern, gefahren wird, denn Ziel der Sache scheint es nicht zu sein, die Kriminalität einzudämmen, sondern die Überwachungsmaßnahmen vehement voranzutreiben. Dabei ist gerade die steigende Kriminalität und vorgebliche Islam-Terror-Gefahr ein unverzichtbares Argument. Wer was gegen die als ungerecht empfundene Kuscheljustiz mit den zumeist illegalen Zuwanderern sagt, wird mit dem Vorwurf „Rassist, Rechter und Nazi“ und neuerdings „Haßverbrechen“ zum Schweigen gebracht – wie praktisch! Da schlägt man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Umgekehrt muß sich der Deutsche jede Beschimpfung gefallen lassen und wird allzuoft vom Opfer zum Täter gemacht.

    Wenn Vergewaltiger oder Messerstecher einen Gerichtssaal grinsend und feixend verlassen, stimmt etwas Grundsätzliches nicht mehr und eine Politik, die dem keine Rechnung trägt ist entweder unfähig, selber kriminell und/oder hat etwas ganz anderes im Sinn. Das stößt dem integeren Polizisten sicherlich ebenso sauer auf. Die Frage ist, ob er sich gern als Prellbock zwischen den Fronten wiederfindet? Man kann sich des Gedankens nicht erwehren, daß von einer volksverräterischen Politriege die Polizei als Schläger- und Einschüchterungstrupp zur Kriegsführung gegen das eigene Volk benutzt wird.

    Die Hamburger Polizei schert sich nicht um das Grundgesetz und die Grundrechte der Bürger

    In Hamburg besteht schon seit 1995 die Praxis „Gefahrengebiete“ zu definieren, manchmal nur für Stunden (z.B. bei einem Fußballspiel), manchmal für Tage oder unbestimmte Zeit. Die Polizei hat sich 2005 selbst das Recht festgeschrieben, in „Gefahrengebieten“ ohne weitere Voraussetzungen und konkreten Verdacht Personen anzuhalten, zu befragen, ihre Identität festzustellen und Aufenthaltsverbote auszusprechen. Ferner dürfen mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden. Wobei das „In-Augenschein-nehmen“ in vielen Fällen wohl sehr großzügig ausgelegt wird.

    Niemand kümmerte sich um diese Grundrechtsverletzungen bis 2011 eine mit diesen Maßnahmen konfrontierte und auch noch in Gewahrsam genommene „Linke“ das Gericht anrief. Das Verfahren durchlief die Instanzen, weil die Klägerin nicht locker ließ.

    Am 13. Mai 2015 (!) erklärte das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Eingriffslage für grundgesetzwidrig. „Andernfalls könnte in bestimmten Gebieten dauerhaft der polizeirechtliche Ausnahmezustand verhängt werden, ohne dass dies durch eine entsprechende gesetzgeberische Entscheidung gedeckt ist“, erklärten die Richter. Das Gesetz verletze das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine polizeiliche Lagebeurteilung sei kein Maßstab für Grundrechtseingriffe.

    Wer aber jetzt glaubte, daß die Polizei die Praxis der „Gefahrengebiete“ samt willkürlicher Handlungen einstellen würde, sah sich getäuscht. „Natürlich bleiben die Gefahrengebiete in Kraft„, sagte der Sprecher der Innenbehörde, Frank Reschreiter, in einer ersten Reaktion. „Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“ Es müsse jetzt erst genau geprüft werden. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer ergänzte: „Die notwendige Prüfung muss aber auch die Frage beantworten, welche Folgen das Urteil für die in Hamburg noch bestehenden Gefahrengebiete hat. Eine gesetzliche Grundlage für polizeiliche Maßnahmen besteht nach wie vor.“ Im Hamburger Abendblatt las man: „Gefahrengebiete bleiben – Polizei in Hamburg trotz Urteil„. Dieser massive Verstoß gegen die Grundrechte der Hamburger Bürger zeitigte keine Konsequenzen, keine behördlichen Disziplinarmaßnahmen, kein Rücktritt, Null-Komma-nix! Nicht ein Polizist remonstrierte, zumindest hörte man nichts davon.

    Intermezzo I

    Da fragt man sich als Bürger ja schon, wozu wir denn überhaupt ein Grundgesetz haben, wenn sich nicht einmal die Polizei darum schert, die doch eigentlich für die Einhaltung von Gesetzen zuständig ist? Außerdem sollte die Frage erlaubt sein, was ein Grundgesetz mit 149 Artikeln wert ist, welche schon rund 140 mal geändert wurden? Und weil’s an dieser Stelle so gut paßt, gleich mal ein kleiner Denkanstoß. Im GG Artikel 20 lesen wir:

    • Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    • Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    • Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    • Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Und jetzt, liebe Leute, die Ihr Absatz 4 gerade in letzter Zeit bezüglich der total überzogenen Corona-Maßnahmen so gern vollmundig zitiert, vergegenwärtigt Euch: Ein Widerstand ist nur dann zulässig, wenn andere Abhilfe/Mittel nicht zur Verfügung stehen. Solange jedoch demokratische Wahlen stattfinden, haben wir überhaupt kein Recht auf Widerstand! (Wenn Wahlen etwas bewirken würden – wären sie längst verboten!)

    Außerdem fragt sich der Bürger, wo eigentlich die Gewaltenteilung bliebt, die doch wohl solche Übergriffe auf die Rechte der Bürger verhindern sollte? Aber wer da etwas genauer hinschaut, stellt schnell fest, daß diese Gewaltenteilung in der BRD nicht funktioniert, ja überhaupt nicht gegeben ist. Man denke da nur an die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft. Was nützt ein „unabhängiger“ Richter, wenn dem Staatsanwalt verboten wird zu ermitteln?

    Eine Million Euro Steuergelder für einen Teleskopschlagstock und neunzehn Polenböller

    Im Spiegel-Artikel findet man u.a. eine Auflistung der festgestellten und sichergestellten – ach so gefährlichen – Gegenstände im Zeitraum vom 04. bis 12.01.2014 „Gefahrengebiets-Bilanz: Rund eine Million Euro für 19 Böller“ titelte seinerzeit die Hamburger Morgenpost. Man könnte ja schon lachen, wenn’s nicht so traurig wäre. Kleines Schmankerl am Rande: Die Polizei beschlagnahmte Marihuana, welches sich anschließend als Petersilie entpuppte. Die unbestimmte Zahl von Klobürsten in der Auflistung kam nicht zufällig zustande, denn eine Klobürste wurde zum Symbol der widerspenstigen Protestbewegung gegen die willkürlichen Polizeikontrollen. Ja, die Hamburger hatten schon immer einen etwas eigenen Humor.

    Nachdem der Hamburger Senat immer mehr Gegenwind bekam, sogar diesbezüglich Reisewarnungen ausgesprochen wurden, gab dieser bekannt, daß „Gefahrengebiete“ zum Jahresende 2016 abgeschafft werden und, in Anlehnung an das bayerische Polizeigesetz, durch „gefährliche Orte“ mit strikteren Vorgaben für Polizeikontrollen ersetzt werden sollen. Alter Wein in neuen Schläuchen. Prost, Hein Sost!

    Das Hamburger Modell macht Schule in ganz Deutschland

    Die Polizei Köln definiert seit Mitte Juni 2014 13 Stadtgebiete als „gefährlich“. Hier nimmt sie sich raus unter Anwendung des §12 Identitätsfeststellung Polizeigesetz NRW Personen nach Belieben zu kontrollieren und ihre Sachen zu durchsuchen. Stand 2018 sind in Köln 14 Zonen ausgewiesen und insgesamt 8 weitere in den Städten Dortmund, Essen, Hagen, Mettmann, Mönchengladbach, Oberhausen und Wuppertal.

    In Berlin werden anfangs offiziell keine „Gefahrengebiete“ ausgewiesen, jedoch titelt am 13.01.2014 die Berliner Morgenpost „Das sind Berlins geheime Gefahrengebiete“ und veröffentlicht dazu eine Karte: „Kriminalitätsbelastete Orte in Berlin“, in denen die Polizei besondere Rechte haben soll. 2019 werden offiziell 7 Straßen, Plätze und Gebiete ausgewiesen.

    Bei t-online kann man mehr über die „gefährlichen Orte“ Deutschlands erfahren:

    „Der Freistaat Sachsen ist der Rekordhalter in Sachen „gefährliche oder verrufene Orte“. Obwohl die Anzahl in den letzten Jahren sank, kann die Polizei mit Stand 2018 immer noch an 61 Stellen ohne Verdacht Identitäten überprüfen. In Chemnitz ist das alleine an 14 Straßen und Plätzen der Fall, in Dresden an acht, in Leipzig an sechs. Auch in kleineren Städten wie Freiberg, Aue, Annnaberg, Rochlitz, Stollberg und Görlitz sind solche Bereiche festgelegt. Im Bereich der Polizeidirektion Aue sind auch Asylheime im Visier. In Dresden gelten Neustadt und Altstadt als besondere Schwerpunkte. Einer der Gründe: Hier werden 41,6 Prozent aller Straftaten in Dresden gemeldet. […]“

    Mittlerweile befinden sich die Bundesländer in einem Kopf-an-Kopf-Rennen, wer die härteren Polizeigesetze auffährt.

    Bayerns Du-darfst-fast-alles-Polizei und die „Unendlichkeitshaft“

    „Schon im Juli 2017 führte die Staatsregierung eine neue Regelung zur Präventivhaft ein. Demnach können Verdächtige bis zu drei Monate in Haft genommen werden, danach muss wieder ein Richter entscheiden, ob die Haft verlängert wird – eine Höchstfrist gibt es nicht mehr. Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern. Für eine Inhaftierung ist eine konkrete Gefahr notwendig, mittelfristig reicht künftig allerdings auch eine drohende Gefahr, etwa, wenn gegen das Tragen einer Fußfessel verstoßen wird. Eine tatsächliche Straftat muss nicht vorliegen. […] Die Staatsregierung argumentiert, die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei seien durch das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer mehr reduziert worden. Vieles, zu dem die Polizei früher berechtigt gewesen sei, ginge jetzt nicht mehr. Deshalb sei die neue Kategorie der „drohenden Gefahr“ nötig und würde an den Befugnissen der Polizei gar nicht so viel ändern.“

    Do schau ha! Weil oiso des Bundesvafassungsgricht da Polizei weng grundgesetzwidrign Eingriffa auf de Glubbal schlogdn, mua ma nur de Begriffe wexln.

    Das, was die Polizei schon immer bei ungesetzlichen Handlungen und konkreter Gefahr durfte, darf sie jetzt zu jeder Zeit, indem sie von einer „drohenden Gefahr“ spricht. Die Polizei darf eine Person derart ausforschen, daß es keinen, wie auch immer gearteten privaten Raum mehr gibt. Daß der öffentliche Raum zunehmend mit Überwachungskameras zugepflastert wird, ist ja schon seit langem Usus. Wußten Sie, daß man Sie jetzt auch noch öffentlich abhört? Ganz davon abgesehen, daß eh zu jeder Zeit das Abhören/Mitgucken über die mitgetragenen Hirngrills (= Handys) möglich ist, werden jetzt an „gefährlichen Orten“ zusätzlich Mikrophone angebracht. Big Brother erblaßt vor Neid!

    Intermezzo II

    Wie paßt denn das alles zusammen? Auf der einen Seite erzählt man uns, daß die Kriminalitätsrate noch nie so niedrig war und wir Bürger nur alle ein falsches Empfinden hätten. Wie drückte es der Sozialpsychologe Ulrich Wagner doch aus: „Es gebe eine Entkopplung von Wahrnehmung und Fakten.“ Wenn wir Bürger uns doch die ansteigende Gewaltkriminalität, die täglich stattfindenden Übergriffe auf Frauen nur einbilden, wieso müssen dann die Polizeipräsenz und deren Überwachungsmaßnahmen derart ausgebaut werden oder werden die Statistikzahlen nach unten manipuliert? Da würde man so gern noch manch andere Frage stellen, jedoch ist das juristische Glatteis bei einigen Themen etwas glatter als glatt.

    Hamburg plant ein neues Polizeigesetz mit „Palantir“-Paragraph

    Stutz… Palantir??? Äh, etwa die „sehenden Steine“ aus Tolkiens „Herr der Ringe“? Ja genau. Danach hat sich eine US-amerikanische IT-Firma benannt. Und nein, nicht irgendeine, sondern eine, die ihren Produkten Namen gibt wie „Gotham“, „Metropolis“ oder „Insightics“.

    „Palantir Gotham: ein Überwachungsalbtraum in Händen der Polizei“ titelt der Weblog „Kritische Polizisten„. In dem Artikel vom 05. April 2020 heißt es: „Die Beschreibung der Datenbank- und Ermittlungssoftware Palantir Gotham klingt wie eine Eier legende Wollmilchsau. Die Softwarelösung ist dazu in der Lage, riesige Mengen an Daten zu strukturieren, zu analysieren, Zusammenhänge herauszuarbeiten und diese zu visualisieren. Sie könnte eine Zeitwende der Ermittlungstätigkeit markieren und zeigen, dass die Behörden endlich im Hier und Jetzt angekommen sind. Doch die Software, die in Deutschland besser unter dem Namen Hessendata bekannt ist, birgt auch viele Risiken.“

    Da fragt man sich ja schon als US-Kolonisationssklave, wie sicher die sensiblen Polizeidaten bei einem US-Unternehmen sind, welches mit Kapital der CIA finanziert wurde. Aber die Regierungsparteien sehen da keine Unstimmigkeiten. Warum sollten sie auch? Sie lassen sich vom deutschen Volk zwar fürstlich entlohnen, haben aber noch nie für das deutsche Volk gearbeitet, sondern seit der Besetzung Deutschlands immer nur Uncle Sams Befehle ausgeführt. Somit bleibt doch alles in der Familie! Deshalb hat es ja auch kein großes Geschrei gegeben, als herauskam, daß Merkel und andere deutsche Politiker von der NSA abgehört wurden.

    Das Ende der Unschuldsvermutung ist der Beginn des Generalverdachts

    Um nur mal eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wie brisant das Ganze ist, ein kleiner, laienhafter Einblick von Lieschen Müller: Es liegt eine unvorstellbare Fülle von Daten jeglicher Couleur vor. Denken Sie da nur an die Millionen von täglichen E-Mails, an Dokumente, Studienforschungen, Team-/Bachelor-/Master-/Doktorarbeiten, die auf Clouds hochgeladen werden, an Videos, Bilder, Protokolldaten, Tabellen, Warenkäufe/-verkäufe, dann natürlich noch die ganzen protokollierten Chats, Unterhaltungen via Handy/Telefon, Skype, Zwitscher, Fratzenbuch & Co. Jedes „Like“ – egal wo – wird gespeichert!!! Wer wo, wann und wohin ein Flugzeug besteigt, wer wo, wann, wieviel Geld am Bankautomaten zieht, wer wem, wann, wieviel Geld überweist, usw. Welche Seiten schauen Sie sich wie lange an? Wo stimmen Sie zu, was lehnen Sie ab? In Gesprächen via Handy/Telefon/Skype & Co. können Programme sogar erkennen, wann Sie lügen. Nutzen Sie dazu noch ein Handy/Laptop mit sensorischen Funktionen, können Ihre Pupillenreaktion und Puls gemessen werden. Ein Programm erkennt präzise, ob sie etwas mit Interesse und Zustimmung anschauen oder ob Sie Abscheu und Ekel empfinden. Überwachungsprogramme wissen also ganz genau, ob Sie ein Pädophiler oder Sado-Maso-Typ sind.

    Künstliche Intelligenz sucht Gefährder – Bild von Thomas Plaßmann

    Palantir Gotham ist eine unglaublich leistungsstarke Data-Mining- und Analyse-Software, die sich dazu noch mit anderen Programmen vernetzen oder auf sie Zugriff nehmen kann. Aus diesem Wust von Daten werden durch diverse Algorithmen Querverbindungen ersichtlich. In kürzester Zeit weiß Gotham alles über Sie und kann ein detailliertes psychologisches Persönlichkeitsprofil erstellen. Es kann sogar aufgrund Ihres digitalen Fingerprints Ihr zukünftiges Verhalten voraussagen. Das Programm kann prognostizieren, ob Sie nur ein Verbalradikalist sind oder tatsächlich zur Waffe greifen werden. Es kann innerhalb von Sekunden Zusammenhänge zwischen verdächtigen Personen und gefährlichen Gruppen („Gefährder“) erkennen.

    Sobald einmal das Datenmodell festgelegt wurde, der Anwender bestimmte Namen/Daten gekennzeichnet hat, fließt ihm alles in Echtzeit zu. – Während Sie gerade heimlich gemachte Fotos einer atemberaubenden Badenixe aus dem Pool des Hamburger Atlantik-Hotels ihrem Freund mailen, kann Gotham sich mit der Gesichtserkennung kurzschließen und feststellen, daß die Dame gestern in einem Flieger von München nach Hamburg saß und einer sogenannten „Gefährder-Gruppe“ angehört. Plötzlich sieht Gotham Sie ebenfalls als „Gefährder“ aufgrund ihrer gemachten Fotos und damit offensichtlichen Verbindung zu dieser Dame und weil Sie Sportschütze mit Kreismeistertitel sind, noch einen Jagdschein/Waffen besitzen, sich auf diversen, einschlägigen Seiten tummeln und dort auch posten. Jetzt legt die Hamburger Polizei Ihnen aufgrund „drohender Gefahr“ eine elektronische Fußfessel an, um sie im Auge zu behalten oder knastet Sie präventiv für 10 Tage ein. Unschuldsvermutung war einmal! Seien Sie froh, daß Sie nicht in Bayern im Hotel Charles die Badenixe getroffen haben, denn die bayerischen Kollegen können Sie gleich auf ewig einknasten und Sie haben noch nicht einmal das Recht auf einen Pflicht-Anwalt, schließlich sitzen Sie ja nicht in U-Haft, sondern nur in Gewahrsam.

    So will man durch „Vorausschau“ Straftaten in Zukunft verhindern. Science Fiction? Auf diese Weise sind 2018 in Hamburg bereits über 7.000 Menschen präventiv in Gewahrsam genommen worden. Willkommen in der Neuen Weltordnung!

    Stück für Stück – Grundrechte Adieu!

    Grundgesetz ist eine politische Meinungsäußerung 2020

    Jetzt setzt Ihnen die Polizei schon zu, wenn Sie auf einer angemeldeten und genehmigten Demo nur spazieren gehen und das Büchlein des Grundgesetzes vor Ihrer Brust halten. „Das öffentliche Tragen stelle eine politische Meinungsäußerung dar und die dürfe sie hier nicht tätigen!” belehrt der Herr Polizist. Wenn er sich da mal nicht irrt! Sprachlos bleibt man zurück und schüttelt nur noch den Kopf über diese hirnlose, offensichtliche Willkür. Politiker, Polizei, Staatsanwaltschaft usw. scheinen das Grundgesetz wohl nicht so zu mögen, weil es ihnen die Arbeit, Überwachung und Gängelung des Bürgers erschwert.

    Aus diesem Grund hat man ja jetzt auch den Ausnahmezustand überall verhängt, damit man Ihnen, mir, uns allen weitere elektronische Fesseln anlegen kann. Vom Bargeld wird jetzt verkündet, daß es die bösen, bösen Corona-Viren weiterträgt, weshalb man das Bargeld jetzt natürlich abschaffen müßte und das dummdubbelige Volk fällt auch noch drauf rein und läßt sich seine letzten Freiheiten wegnehmen und einen selbstgenähten Schnutenpulli verpassen. Das Ende der individuellen Freiheit rückt für jeden von uns in dieser Zeit in riesigen Schritten näher. Einige Polizisten scheinen das wohl auch so langsam zu begreifen und solidarisieren sich mit den Bürgern.

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