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§ 130 StGB – 08/2012 – § 130 StGB und Nr. 49 des General Comments der Vereinten Nationen

In der letzten Zeit geisterte eine Meldung durch politisch unkorrekte Medien und durch das Internet, daß § 130 StGB durch Nr. 49 des General Comments der Vereinten Nationen ungültig geworden und daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust ab jetzt erlaubt sei.

Diese Meldungen geben nur eine Quelle an, die wir nicht nachvollziehen und nicht nachprüfen konnten, die wir daher nicht für seriös halten.

Auf die Nachfrage eines unserer Mitarbeiter antwortete überdies das Bundesministerium der Justiz mit Schreiben vom 11.06.2012, Az. IV C 1 9225/1 II – 48 187/2012:

“Zunächst weise ich darauf hin, dass die General Comments in keiner Weise verbindlich sind, sondern lediglich die Ansichten des Ausschusses zur Auslegung der einzelnen Artikel des Paktes darstellen. Völkerrechtlich verbindlich ist nur der Text des Paktes selbst. ….Anders als in rechtsextremen Kreisen gerne dargestellt, hat der Menschenrechtsausschuss die französischen Bestimmungen des “Loi Gayssot”, das das Bestreiten der Realität des Völkermordes unter Strafe stellt, nicht beanstandet, sondern eine Beschwerde dagegen ausdrücklich zurückgewiesen (Faurisson v. France, Nr. 550/1993). Darin wies der Ausschuss ausdrücklich darauf hin, dass das Leugnen des Holocaust eines der prinzipiellen Mittel des Antisemitismus sei, dessen Bekämpfung Teil des Daseinszwecks des Ausschusses ist. Die Verurteilung von Herrn Faurisson habe zum Schutz der jüdischen Bevölkerung vor einem Leben in einer Atmosphäre der Angst gedient und sei daher gerechtfertigt gewesen.
Alle diese Argumente sind nach wie vor gültig. Sie treffen noch mehr auf die Rechtslage in Deutschland zu. § 130 schützt nicht eine bestimmte Interpretation geschichtlicher Vorgänge, sondern den öffentlichen Frieden. Diese Zielrichtung steht in völliger Übereinstimmung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und mit den Zielen des Ausschusses….”

Das Deutsche Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. bittet daher um folgendes:

  1. Halten Sie sich an die Gesetze, verüben Sie keine Gewalt und begehen Sie keine Straftaten, – auch wenn Sie nicht damit einverstanden sind, daß es solche Strafvorschriften gibt.
  2. Holen Sie vor einer Äußerung oder vor der Erstellung von Schriften oder von Tonträgern oder anderen Medien Rechtsrat ein, um nicht ungewollt gegen die immer schärfer werdenden Gesetze und die immer strenger werdende Rechtsprechung zu verstoßen.
  3. Legen Sie Rechtsmittel gegen ausufernde Auslegungen der oben genannten Vorschriften ein.
  4. Fordern Sie die oben genannten Quellen aus unserem Archiv an.
  5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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