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Der Autokennzeichen-Verbotswahn geht weiter …

Wenn linke Zensoren mal wieder langeweile haben tüfteln sie gerne, fürstlich bezahlt vom Steuerzahler, an den absurdesten Theorien. Für diesen Schlag Mensch muss der sogenannte “Kampf gegen Rechts” auf allen Ebenen geführt werden, da ist es natürlich extrem wichtig die zum Teil schon jahrzehntelang vergebenen Autokennzeichen zu kritisieren, verbieten und letztlich sogar einzuziehen.

Grundsätzlich dürfen Kennzeichen in Deutschland nicht mehr als 8 Zeichen haben und die Zahlenkombination darf nicht mit einer Null beginnen. Die rechtliche Basis für die Vergabe von Kennzeichen stellt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (kurz FZV) dar. Im § 8, Absatz 1 der FZV heißt es:

Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen

Besonders beliebt sind bei vielen Haltern die eigenen Initialen, welche die Zulassungsbehörden überwiegend auch genehmigen. Jedoch ergibt sich aus Paragraph 8 Absatz 1 der FZV natürlich ein gewisser Interpretationsspielraum für die Behörden, daher gibt es seit jeher absurde Verbote von Kennzeichenteilen. Das Baden-Württembergische Ministerium für Verkehr hat vor einigen Tagen seinen Verbotskatalog wieder um ein paar Kennzeichen-Kombinationen erweitert.

Damit du bei der Zulassungsstelle nicht schockiert von den Mitarbeitern angesehen wirst und als 1988 geborener, dein Wunschkennzeichen nicht bekommst, hier eine kleine Tabelle mit bekannten, verbotenen Kombinationen und Ziffernfolgen.

Solltest du aktuell eine dieser bösen Kombinationen auf deinem Autokennzeichen haben, sei dir bewusst das dass Kennzeichen von den Behörden eingezogen werden kann (Az. 6 L 175/19).

Verbotene Kennzeichen-Teile
HJ
KZ
SA
SS
NS
14
18
28
88
188
1888
8888
8188
JN-18
HH-18
HH-88
SK-IN
SD
N-SU
N-PD
K-Z
K-ZZ
HEI-L
IZ-AN
1488
AH-18
AH-88

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