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Die Flaggenverbrennung ist jetzt strafbar

Und wieder wird in der BRD ein Stück Meinungsfreiheit unter Strafe gestellt. Das öffentliche Verbrennen von Flaggen ist in der Regel eine symbolische Handlung, um gegen einen Staat oder dessen Politik im Rahmen einer Demonstration zu protestieren. Die Flaggen werden entweder ohne Vorbereitung angezündet oder medienwirksamer, vorher mit Brandbeschleuniger übergossen. Bekannte Fälle sind unter anderem die Bewegung gegen den Vietnamkrieg, bei deren Demonstrationen Flaggen der Vereinigten Staaten von Amerika sowohl in den USA selbst als auch in Westeuropa brannten.

Auftakt zur Flaggen-Debatte war eine Demonstration in Berlin. Auf dieser wurden israelische Flaggen, aus Protest gegen die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen, verbrannt.

Damals war es kaum möglich Strafrechtlich gegen die Verbrennung der israelischen Fahnen vorzugehen. Der Paragraf 104 des Strafgesetzbuches sieht zwar eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren für den vor, der eine “auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates” zerstört oder beschädigt. Allerdings bedeutet dies: Die Aktion ist nur dann strafbar, wenn die konkrete Flagge zum Beispiel an einem Botschaftsgebäude angebracht war.

Das hat sich zum 14.05.2020 geändert. Wer in Deutschland eine Flagge eines Drittstaates oder die EU-Flagge anzündet, muss künftig mit einer Haftstrafe oder Geldbuße rechnen. Verstöße gegen die neue Vorschrift können künftig – analog zu den bestehenden Verboten – mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Regelung umfasst auch das Zerstören, Beschädigen oder Unkenntlichmachen der EU-Flagge sowie Versuche, dies zu tun.

Zitat des rechtspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:

Mit unserem Änderungsantrag stellen wir beispielsweise das öffentliche Verbrennen der israelischen Flagge auf Demonstrationen unter Strafe. Derartige Handlungen, mit denen das Existenzrecht Israels in Abrede gestellt werden soll, sind unerträglich und stören den öffentlichen Frieden. Mit diesem Gesetz wird die Verbreitung von Hass weiter bekämpft. Damit setzen wir ein wichtiges Anliegen der Union um.

Auch die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus wollte nach der Demo in Berlin alles dafür tun, die israelische Flagge schützen. Man kann also mit fug und Recht behaupten, dass dieses Gesetz ausschließlich für den Schutz des israelischen Flagge beschlossen wurde. Es geht einzig darum, den Schuldkult weiter in die Köpfe der Bürger zu hämmern und jeden Versuch der Ausübung seiner Meinungsfreiheit, wenn es um das Thema Israel geht zu blockieren oder gar unter Strafe zu stellen.

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