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§§ 86a, 130 StGB – Politische Strafverfahren 2008 bis 2014

Immer wieder ereifern sich Politiker und Medien über die Einschränkungen der Meinungsfreiheit in anderen Staaten der Welt und prangern die Menschenrechtsverletzungen in China und andernorts an.

Die BRD sollte sich aber nicht so sehr um auswärtige Staaten kümmern, sondern lieber selbst überprüfen, wie es mit der Meinungsfreiheit hierzulande steht. Im folgenden nennen wir die Zahl der Strafverfahren, die in der BRD in der Zeit von 2008 bis 2014 wegen der §§ 86, 86a StGB (Verfassungswidrige Propagandamittel und verfassungswidrige Kennzeichen) und § 130 StGB (Volksverhetzung) gegen politisch unkorrekte Deutsche durchgeführt wurden, die Zahlen haben wir aus den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministerium entnommen (zu finden im Netz unter www.verfassungsschutz.de oder www.verfassungsschutzberichte.de).

Jahr
§§ 86, 86a StGB
§ 130 StGB
Summe
2008
14.262
3.217
17.479
2009
13.280
2.956
16.236
2010
11.384
2.279
13.663
2011
11.401
2.464
13.865
2012
12.219
2.798
15.017
2013
11.639
2.931
14.570
2014
nicht definiert
nicht definiert

Ob alle aufgezählten Strafverfahren zu einer Verurteilung geführt haben oder nicht ist uns unbekannt. Uns liegen überdies die Urteile einiger derartiger Strafverfahren vor, die für uns vollkommen unverständlich sind. Germanische Runen sind für uns keine verfassungsfeindlichen Kennzeichen, und eine bloße Kritik und Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft ist für uns keine Volksverhetzung. Wir halten diese hohe Anzahl von Strafverfahren und die Verhängung von Haftstrafen ohne Bewährung wegen bloßer Äußerungen für mehr als fragwürdig im Hinblick auf die Meinungsfreiheit.

Das Deutsche Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. bittet daher um folgendes:

  1. Halten Sie sich an die Gesetze und begehen Sie keine Straftaten, – auch wenn Sie nicht damit einverstanden sind, daß es solche Strafvorschriften gibt.
  2. Holen Sie vor einer Äußerung oder vor der Erstellung von Schriften oder von Tonträgern oder anderen Medien Rechtsrat ein, um nicht ungewollt gegen die immer schärfer werdenden Gesetze und die immer strenger werdende Rechtsprechung zu verstoßen.
  3. Legen Sie Rechtsmittel gegen ausufernde Auslegungen der oben genannten Vorschriften ein.
  4. Fordern Sie die oben genannten Quellen aus unserem Archiv an.
  5. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

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