SfN
blank

Hausdurchsuchung ohne Beschluss? In Berlin kein Problem.

Eine Hausdurchsuchung greift in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Dieses ist in Art. 13 des Grundgesetzes niedergelegt. Deswegen gelten für eine Hausdurchsuchung sehr enge Vorgaben. “Ohne Durchsuchungsbeschluss kommt kein Polizist in meine Wohnung” ist wohl der am häufigsten von Aktivisten genannte Satz, wenn man nach dem Thema “Hausdurchsuchungen” fragt. So richtig dieser Satz ist, vergessen viele jedoch die sogannte “Gefahr im Verzug“.

In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 (2 BvR 1444/00) ist der Begriff “Gefahr im Verzug” im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG eng auszulegen. Nach Vorgaben des Gerichts muss “Gefahr im Verzug” mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus.

Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin kündigte vor wenigen Tagen in einem Interview mit der Zeitung “Die Welt” an:

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten.

Wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn, dann geht das durchaus. Das gilt auch, wenn man über Social Media erfährt, dass irgendwo eine Feier geplant ist. Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen.

Es ist Faszinierend und zugleich massiv Erschreckend, wie die Mehrheit der Bevölkerung die Neutralisierung fundamentaler Grundrechte hinnimmt. Ohne Hausdurchsuchungsbefehl und ohne die Möglichkeit die “Gefahr im Verzug” Karte spielen zu können, in eine Wohnung einzudringen, nur weil “ein Hinweis vom Nachbarn” kam ist absolut inakzeptabel. Da müsste schon der Hinweis lauten, dass ein (oder mehrere) Corona-Überträger dabei sind. Denn nur dann wäre es ein Gefährdung! Aber woher sollte der “Nachbar” das bitte schön wissen?

blank

Grundgesetzlich verbriefte Rechte gelten eben genau so lange, bis es der Regierung nicht mehr passt. Eigentlich müssten solche Ermächtigungen grundsätzlich erst einmal per Eilverfahren vom BVerfG vorläufig geprüft werden. Dann hätten sich 90 % der Maßnahmen vermutlich schneller erledigt, als Merkel und ihre Helfershelfer “Einspruch” sagen. Aber in diesem Land liegt die Aktionslast grundsätzlich beim Bürger. Der sich aber leider nur selten wehrt und dann nach vier Jahren wieder SPD,CDU oder Linke/Grüne wählt …

1 Kommentar

  • He*l Kameraden 🙂
    Das Lumpen-BRD-Pack hat sich da auch eine schöne Definition eingeholt, die jenen Umstand rechtfertigen.

    Pro. der “Staat” muss eine Handhabe besitzen um bei tatsächlichen Straftaten in die Wohnung zu können

    Kontra der “Staat” nutzt jenes Grundrecht aus und wendet es bei jeder Kleinigkeit an und hat dafür die Unverletzlichkeit im Gegensatz zur UNANTASTBARKEIT eingebaut!!!
    Ein wichtiger Unterschied.

    1

    0

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.