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Gesetz gegen rechte Hetze hat Startschwierigkeiten

Das von der Großen Koalition im Juni beschlossene Gesetzespaket gegen „rechte Hetze“ leidet unter Startschwierigkeiten. Grund ist, dass die Verantwortlichen es wohl selbst mit dem bundesdeutschen Recht nicht so ernst nehmen, das Paket erhebliche Mängel aufweist und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Unterschrift verweigert. Laut Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) tut er dies, um der Großen Koalition eine Blamage zu ersparen.

von Der III. Weg

Ein Kernpunkt des Gesetzespaketes ist die Meldepflicht von sogenannten „Hasspostings“, durch die soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden sollten, mutmaßlich gesetzeswidrige Inhalte zusammen mit den Daten der Verfasser direkt an das BKA zu übermitteln. Ob dies wiederum nicht gesetzwidrig ist, ist jedoch höchst fraglich. Das Bundesverfassungsgericht stellte erst im Juni diesen Jahres fest, dass die Abfrage von Nutzerdaten an gute Gründe gekoppelt sein muss. Der aktuelle Gesetzestext sieht dagegen vor, pauschal nach Gutdünken der Plattformbetreiber Nutzerdaten wie IP-Adresse, Name und Anschrift, etc. ohne Anfangsverdacht an staatliche Stellen weiterzuleiten.

Dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages war dies indes auch schon aufgefallen. In einem Gutachten stellte er fest, dass es hier an begrenzenden Eingriffsschwellen fehle und Teile des Gesetzes damit unverhältnismäßig seien. Das Gutachten stellte weiter infrage, ob das BKA über die nötigen Befugnisse verfüge, derartige Daten bei Plattformen abzufragen und ob diese wiederum über die Befugnisse verfügten, Daten an staatliche Stellen zu übermitteln. Alles in allem sei dies daher nicht verfassungsgemäß. Bedenken äußerte auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber, der im Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger sieht. Ein weiterer heißer Punkt im Gesetz ist die Herausgabe von Passwörtern und laut Buermeyer seien noch vielfältige Detailänderungen am ganzen Paket nötig.

Keine Entwarnung

Kritik am Gesetz ist nichts Neues, und obwohl etliche Lösungsvorschläge bereits eingereicht wurden, hat der Bundestag bis jetzt alle Anträge diesbezüglich abgelehnt. Mit Steinmeiers Weigerung, seine Unterschrift unter ein augenscheinlich verfassungswidriges Gesetzespaket zu setzen, dürfte sich die Sache noch etwas hinziehen. Dies mag für die repressionsgeplagte Opposition der BRD ein kurzes Aufatmen bedeuten, doch vom Tisch ist die Sache damit nicht. Die besagten Lösungsvorschläge, um das Gesetz verfassungstauglich zu machen, ändern an dessen Intention nämlich nur wenig. So besagt beispielsweise ein Vorschlag, dass die Inhalte eines verdächtigen Posts zunächst ohne personenbezogene Daten an das BKA übermittelt werden sollen, diese aber später nachgereicht werden können, wenn sich der Verdacht auf eine Straftat bestätigt.

Die Farce vom Rechtsstaat

Was bei all dem jedoch einmal wieder deutlich zum Vorschein kommt, ist, dass einige bereit sind, im Kampf gegen Rechts alle Prinzipien über Bord zu werfen. Rechtsstaat hin oder her, die Opposition, und seien es nur Normalbürger, die sich auf Facebook ihren Ärger von der Seele schreiben, müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Selbst Buermeyer von der GFF, ein solide im linken Spektrum zu verortender Verein, der unsereins sicher keinen Beistand leisten möchte, sprach im Zusammenhang mit dem Gesetzespaket von „grundrechtsfeindliche[n] Überwachungsphantasien aus dem Innenministerium“.

Dass es sich bei den verfassungswidrigen Ermächtigungen um keinen Ausrutscher handelt, deutet zudem ein der SZ vorliegendes Schreiben des Bundespräsidialamts an den Bundesrat an. In dem Schreiben heißt es, dass der Chef des Bundespräsidialamtes Stephan Steinlein sich am Rande einer Kabinettssitzung mit der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht über das Gesetz unterhalten habe und dabei „die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Normen nicht streitig“ gewesen sein soll. Lambrecht wusste also genau, dass sie mit diesem Gesetz zu weit geht und brachte es trotzdem auf den Weg. Keine Inkompetenz, sondern kalkulierte Absicht war hier am Werk. Ein weiteres Indiz dafür, dass jedes Gerede von Rechtsstaatlichkeit in der BRD mehr und mehr zur reinsten Farce verkommt.

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