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„Mir hat noch nie etwas geschadet, was ich nicht gesagt habe“ – Rechtsschulung beim III. Weg

blankAls Reaktion auf das Tötungsdelikt an einem hessischen Kommunalpolitiker hat die Verfolgung von Nationalisten bei den Staatsorganen oberste Priorität bekommen. Dies macht sich praktisch in der jüngsten Zeit durch eine Zunahme von polizeilichen Willkürakten bemerkbar. Diesen folgen oftmals politisch motivierte Strafverfahren mit Hausdurchsuchungen und am Ende drakonischen oder zumindest unverhältnismäßig harten Strafen. Nationalrevolutionäre sind dabei das Feindbild Nummer eins und müssen mit Gegenschlägen für ihre politische Aktivität rechnen. Der Stützpunkt München/Oberbayern wollte mit einer neuen Rechtsschulung hierbei nicht nur den „Frischlingen“ unserer Bewegung aktuelle Erkenntnisse mit auf den Weg geben, sondern auch die Fragen vieler Stammaktivisten beantworten.

von Der III. Weg

In einem über vierstündigen Mammutvortrag ging der Referent, ein erfahrener Aktivist aus den Reihen unserer Partei, auf diverse Themen wie die Tücken des bundesdeutschen Waffenrechts, das Verhalten gegenüber den Sicherheitsbehörden oder auch das Verhalten bei Hausdurchsuchungen oder auf Demonstrationen ein. Behandelt wurden dabei auch Aspekte wie die Kennzeichnungen und Gliederungen von verschiedenen Polizeieinheiten oder der Ablauf von Observationen.

Keine Aussage bei Polizei bzw. Staatsschutz!

Die goldene Grundregel ist simpel und wichtig: Keine Aussage bei Polizei bzw. Staatsschutz! Generell gibt es ganz wenige Konstellationen, in denen tatsächlich Aussagen zur Sache gemacht werden müssen. In der Regel ist es mit der Angabe der Personalien getan. Vorladungen muss – und sollte – in der Regel nicht Folge geleistet werden. Beschuldigte müssen lediglich der Vorladung eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft Folge leisten, haben hier jedoch ein Aussageverweigerungsrecht zur Sache. Zeugen müssen nur auf Ladung der Staatsanwaltschaft oder auf Vorladung durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft erscheinen und zur Sache aussagen. Wird die Vorladung zu einer Aussage vor der Staatsanwaltschaft durch die Polizei ausgeführt, so muss dies explizit auf der Vorladung vermerkt sein.

„Mir hat noch nie etwas geschadet, was ich nicht gesagt habe“ lautet ein Zitat des amerikanischen Anwalts und Politiker Calvin Coolidge. Im Gegensatz dazu lässt sich durch Aussagen sehr viel Schaden anrichten. Alles, was gesagt wird, kann im Zweifelsfall gegen den Angeklagten verwendet werden. Man muss sich hierbei insbesondere bewusst sein, dass Delikte von „Rechten“ im Regelfall härter bestraft werden als ähnliche Delikte von Menschen ohne politischen Hintergrund. Auch bei der Wahl des Anwalts ist daher Vorsicht geboten, und ein in den Gefilden des „Nationalen Widerstands“ erfahrener Anwalt ist unbedingt vorzuziehen. „Nicht-politische“ Anwälte haben in der Regel weniger Expertise mit politischen Anklagen.

Hausdurchsuchung

Das Thema Hausdurchsuchung ist eine besonders ausführliche Geschichte und könnte für sich schon stundenlang behandelt werden. Hier liegen theoretische und praktische Rechte besonders weit auseinander. So dürfen Beamte beispielsweise Räumlichkeiten nur in Anwesenheit des Betroffenen durchsucht werden, woran sich in der Praxis oftmals nicht gehalten wird. Es dürfen eigentlich nur bestimmte Räumlichkeiten durchsucht werden, die im Durchsuchungsbefehl aufgeführt sind. Oftmals sind die Beschlüsse jedoch äußerst weit formuliert. Hausdurchsuchungen sind nicht unüblich und wurden in der Vergangenheit auch schon wegen nichtigen Anlässen durchgeführt. Deshalb sollte sich jeder innerlich auf diese Möglichkeit staatlicher Gewaltausübung gefasst machen. In der Woche nach der Rechtsschulung kam es zu einer Hausdurchsuchung bei einem ostmärkischen Kameraden, der die Schulung besucht hatte. Grund war ein spärlicher Kontakt zu einer Person, die mit dem Betrieb einer Weltnetzseite in Verbindung gebracht wird. Dies zeigt, dass das Thema jeden angeht.

Illegale Plastikmesser – Fallstricke im Waffenrecht

Wichtig ist, insbesondere keine illegalen Waffen zuhause zu lagern. Darunter fallen Schlagringe, Schusswaffen, aber auch diverse Messerarten. Dass Boden-Luft-Raketen nach der deutschen Rechtslage illegal sind, dürfte jedem klar sein. Aber auch harmlos wirkende Messer oder sogar Trainingsmesser können nach dem strengen und komplizierten Waffenrecht der BRD illegal sein. Es ist insbesondere darauf zu achten, ob sich ein Messer schnell ausklappen lässt. Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen, unterliegen in der Regel dem sogenanntem „Mitführverbot“.  Darunter fallen häufig auch Messer, die sogar legal erwerbbar sind. Viele Fachhändler verkaufen diese Messer ohne die Information, dass diese bestenfalls in der Vitrine aufbewahrt werden dürfen, aber einem Mitführungsverbot unterliegen. Viele andere Messer gelten sogar als verbotene Waffe. Hier ist sogar der reine Besitz strafbar, selbst wenn das Messer 365 Tage im Jahr in einem Tresor aufbewahrt wird. Wer sich hier näher in den Wahnsinn des bundesdeutschen Waffenrechts vertiefen will, der kann einmal nach den sogenannten „Feststellungsbescheiden“ des BKA im Internet suchen. Hier finden sich die Untersuchungen des BKA zu einzelnen Waffen oder Waffenzubehörteilen mit der entsprechenden Bewertung. Wer nicht glaubt, dass es Kunststofftrainingsmesser gibt, deren Besitz in der BRD strafbar ist, der wird hier eines Besseren belehrt.

Unter den „Volksverhetzungsparagraphen“ fallen die verschiedensten Aussagen und Symbole. Deshalb ist insbesondere im Weltnetz Vorsicht geboten. Hier kann schon ein „Gefällt mir“ bei Facebook oder ein geteilter Beitrag anderer Nutzer Grund für eine kostspielige Verurteilung sein. Auch Pseudonyme schützen hier nicht, da Facebook mit den Behörden kooperiert und die vermeintlich anonymen Daten seiner Nutzer preisgibt. Allein 2018 gab es 4486 polizeilich erfasste Fälle von Volksverhetzung. [1]

In dubio contra Nazi

Gerade weil in der Rechtsprechung der althergebrachte Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Anklagten) bei Verfahren gegen heimattreue Deutsche wenig wert ist und die Verfahrensabläufe eher dem Grundsatz „In dubio contra Nazi“ unterliegen – wobei hier „Nazi“ mittlerweile für all jene verwendet wird, die sich kritisch zum herrschenden System positionieren – ist es wichtig, sich mit den Fallstricken auf diesem Gebiet zu befassen.

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