Die Exekutive darf künftig präventive Ermittlungen ohne konkrete Hinweise auf Straftaten führen – damit kann die Polizei nun wie der Verfassungsschutz agieren. Zudem dürfen die Beamten künftig in Ausnahmefällen Handgranaten einsetzen, Post von Verdächtigen beschlagnahmen, IT-Systeme durchsuchen, V-Leute einsetzen und Bodycams tragen.
Desweiteren darf die Polizei bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden. Sie darf „Übersichtsaufnahmen“ erstellen und diese, etwa wenn Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen, mit anderen Bilddateien abgleichen. Dabei dürfen laut Gesetzentwurf „Systeme zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände und das Verhalten von Personen“ eingesetzt werden. Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.
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