SfN
blank

Niedersachsen: Polizei darf künftig Trojaner einsetzen

Der niedersächsische Landtag hat die lange umstrittene Reform des Polizeigesetzes beschlossen. Die Polizei des Landes kann damit künftig auch im Vorfeld konkreter Gefahren Staatstrojaner einsetzen, um insbesondere schwere organisierte Gewalttaten zu verhüten. So soll es möglich werden, Internet-Telefonate und Messenger-Kommunikation etwa über WhatsApp, Signal oder Threema abzuhören. Verknüpft ist dies mit einer Befugnis zu weitergehenden heimlichen Online-Durchsuchungen von IT-Systemen.

Die Polizei darf in einer Wohnung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel künftig auch Bildaufnahmen verdächtiger Personen anfertigen und übertragen, wenn dies zur Abwehr einer “dringenden Gefahr” unerlässlich ist.

Neu ist im Polizeigesetz auch die Lizenz für die Ordnungshüter, wonach sie “Gefährder” mit einer elektronischen Fußfessel mit Richtergenehmigung überwachen und dabei erhobene Daten auch zu einem Bewegungsbild verdichten dürfen. Für eine bessere Terrorismusbekämpfung soll auch die Präventivhaft auf bis zu 35 Tage ausgeweitet werden.

Kommentar hinzufügen

Inhalte melden

Beiträge, Kommentare und sonstige Veröffentlichungen in dem SfN Informationsblog werden vor dem Hintergrund der gültigen Gesetzgebung in der BRD überprüft. Sollte dennoch der Verdacht bestehen, dass ein Beitrag gegen Gesetze verstoßen könnte und / oder Beschwerden sonstiger Art vorliegen, wird gebeten, die Redaktion zu kontaktieren, um den bedenklichen Inhalt zu überprüfen bzw. entfernen.


blank

blank

Es liegt an dir selbst, was du für dich und deine Sicherheit übernimmst.