Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen noch 22 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Nach 22-monatiger Untersuchungshaft wurden im Januar 2014 die letzten 7 Angeklagten frei gelassen.
von ABM Prozess
28. August 2014 – 138. Prozesstag
Neben den §257(StPO)-Erklärungen zu dem gehörten „Beweismittel“ des Vortages, wurde weiter „TKÜ gemacht“. Zur Auflockerung trug der Aufruf des Verteidigers W. bei, der aufrief mehr zu „Glauben“ als wissen zu wollen. Er persiflierte damit den Zustand, daß der gehörte VS-Zeuge die Quellen seines Wissens nicht preisgeben durfte. Ebensogut könne man daran glauben, daß Herr Skoda über den Laacher See wandelte und Wasser zu Kölsch verwandelte. Nicht näher zu nennende „Quellen“ hätten ihm dies berichtet. Ein weiterer Verteidiger wies darauf hin, daß seines Wissens nach die STASI ihre Mitarbeiter nicht als Zeugen in Strafverfahren zur Verfügung stellte. Den Folgesatz, der zum Denken anregte was dies angesichts der Tatsache, daß die DDR als Diktatur gelte, für das Auftreten von VS-Leuten in diesem Verfahren bedeute, schnitt ihm der OStA Schmengler ab. Ob da „der getroffene Hund“ bellte, bleibt der Interpretation überlassen.
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