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56. Prozesstag gegen das Aktionsbüro Mittelrhein

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im AB-Mittelrhein-Prozess. Gegen 26 Angeklagte wird wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (Aktionsbüro Mittelrhein) ein politischer Prozess, der seines Gleichen in der BRD sucht, vor dem Koblenzer Landgericht geführt. Noch immer befinden sich 7 Angeklagte seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

von ABM Prozess

21. Mai 2013 – 56. Prozesstag

Es ging los mit der Fortsetzung der Befragung KHK T. durch die Verteidiger. Nachfolgend ein kurzes Beispiel zum Wortwechsel:
Verteidiger: Sind die Angeklagten rechtsradikal?
Zeuge: Ja
Verteidiger: Wie definieren Sie „rechtsradikal“?
Zeuge: Ich bin kein Politikwissenschaftler.
Verteidiger: Also wissen Sie nicht was Sie bekämpfen?
Verteidiger: Sind antisemitische, demokratiefeindliche oder ausländerfeindliche Straftaten vom AB bekannt?
Zeuge: Es gab viele Flugblätter etc., welche auch der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden
Verteidiger: Waren strafrechtlich Relevante dabei?
Zeuge: Ist mir nicht erinnerlich. Zu Geldbeträgen kann ich nichts sagen, von scharfen Schusswaffen weiß er nichts.
Verteidiger: Wurden Anschlagspläne auf Richter, Antifa etc. gefunden?
Zeuge: Nein

Insgesamt schon recht bemerkenswerte Aussagen, wenn man bedenkt, dass es sich hier nicht um „irgendeinen“ Zeugen handelt, sondern um einen hochrangigen Beamten des K 12 in Koblenz. Sobald die Fragen konkreter wurden, berieft sich der Polizist auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung oder es fehlte die Erinnerung. Klar wurde jedenfalls eine „gedeihliche“ Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz und auch in NRW über die es im übrigen keine Aktenvermerke gibt.

Auf die Frage eines Verteidigers zur Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Zeugen Chistopher J. antwortete er: „Es gab Sachen die nicht richtig waren, es gibt deutliche Unterschiede zwischen der Aussage bei der Polizei und bei den Gerichtsverhandlungen.“ Auch die Tatsache, dass aus dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung dieses Zeugen nicht erkenntlich ist, ob eine Aussage wörtlich vom Zeugen J. stammt, oder ob sie vom Vernehmungsbeamten so „zusammengefasst“ wurde, bezeichnet er als „unglücklich gelöst“
Nach der Mittagspause folgte ein erneuter Befangenheitsantrag gegen alle 3 Berufsrichter, der sich nochmals auf die dubiose Aktenweitergabe an den Zeugenbeistand des Zeugen Christopher J. bezog. Nach kurzer Unterbrechung folgte erwartungsgemäß die Ablehnung.

Nun setzte ein weiterer Verteidiger die Befragung des Zeugen KHK T. fort, was sofortige Reaktionen des OSTA in Form von Zwischenrufen ohne Mikrofon zur Folge hatte. Einige dieser gehaltvollen Zwischenrufe des OSTA werden wie folgt widergegeben: „Lassen Sie doch den Innenminister vernehmen“, „der Zeuge kann Ihnen das doch nicht beantworten“, „Sie schauen zu viel Fernsehen“ und „Sie sind doch im Westen groß geworden“. Welche Probleme der OSTA mit Menschen aus dem „Osten“ hat, weiß man nicht. So hatte er schon zu Prozessbeginn den Zwischenruf „im Osten quatscht man, im Westen redet man.“ getätigt.

Der Zeuge gab weiterhin an, keine Gesinnungsschnüffelei zu betreiben, versteht eigentlich den Kampf gegen „Rechts“ nicht als polizeiliche Aufgabe. Auf einer Demo in Bad Nenndorf gefertigte Fotos wurden vervielfältigt und an Verfassungsschutzbehörden zum Zwecke der Identifizierung von Personen weitergeleitet. Nicht etwa weil es Straftaten gab, sondern weil es Befürchtungen gab, dass es zu versammlungsbedingten Straftaten kommen könnte! Irgendwann wurde dann zumindest auch noch am Rande erwähnt, dass es dort keinerlei Straftaten der in diesem Prozess Angeklagten gegeben habe.

Zu seinem Fernsehinterview befragt, äußert der Zeuge sich u. a. wie folgt: „Was letztendlich dabei heraus kommt, müssen wir sehen, denn hinten kackt die Ente.“

Ende des 56. Prozesstages war um 16:45 Uhr

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