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“AN Göppingen” – Prozess: 43. Prozesstag

Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im “AN Göppingen”-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht. Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der “mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall” u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.

von Der III. Weg

43. Prozesstag – 27.07.2015

Am 43. Prozesstag wurde die Beweisaufnahme geschlossen, nachdem neben Briefen und Bundeszentralregisterauszügen auch Liedtexte (vermeintlich bei Feiern gespielter Lieder) verlesen worden waren.

Am Nachmittag hielt die Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers. Zunächst wurde ausgeführt, worin in den Augen der Anklagebehörde die sogenannten Vereinigungsziele bestanden haben sollen. Außerdem wurde unter anderem noch “aufgrund der Terminologie des Nationalsozialismus (alliierter Bombenterror, Volksgemeinschaft etc.) eine Wesensverwandschaft zum Nationalsozialismus” behauptet. Dies wurde von der Verbotsverfügung des Innenministeriums kopiert, welche in vielen Punkten äußerst gewagt erscheint. Die Ausführungen zur mutmaßlichen Vereinigung waren im Gesamten von der Anklageschrift übernommen. Danach stellte die Staatsanwältin eine Auflistung von Delikten auf, welche die Staatsanwaltschaft als Vereinigungstaten ansah, sowie einzelne Delikte, die mal mehr und mal weniger nachweisbar den Angeklagten zugeschrieben wurden. Der überwiegende Teil beruht auf Mutmaßungen von Daniel Reusch, da außer dessen Aussagen keinerlei Belege vorgewiesen werden konnten.

Nach den langen Ausführungen folgten im Anschluss die beantragten Strafmaße für die Angeklagten. Begonnen wurde mit den beiden noch immer inhaftierten Angeklagten. So forderte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten Manuel M. eine Strafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Zu seinen Gunsten wurde neben der bereits 17 Monate andauernden Untersuchungshaft auch die Einlassung, sowie die im unteren Strafbereich liegenden Taten betrachtet. Ungünstig sah die Staatsanwaltschaft u.a. die Vorstrafen des Angeklagten. Für den Angeklagten Manuel G. forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Ebenfalls zu seinen Gunsten wurde die auch bei ihm bereits 17-monatige U-Haft, das Gewicht der einzelnen Straftaten am unteren Strafrand sowie die Einlassung gewertet. Die Einlassung wurde jedoch nur bedingt als begünstigend betrachtet, da zu einzelnen Tatvorwürfen keine Einlassung erfolgte.

Es folgte die Forderung nach einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten sowie einer Zahlung von 4.000 Euro für den Angeklagten Stephan H. Für den Angeklagten und Quatscher Daniel Reusch wurde eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert. Bei den beiden Quatschern wurde begünstigend betont, dass sie mit ihren umfangreichen Einlassungen zur Aufklärung beigetragen hätten.

Abschließend beantragte die Staatsanwältin, den Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und die Haftbefehle für die Angeklagten Stephan H. und Daniel Reusch aufzuheben. Bei den beiden noch inhaftierten Angeklagten beantragte sie, die Haftbefehle aufrecht zu halten.

Am kommenden 44. Prozesstag (03.08.2015) folgen die Plädoyers der Verteidigung, bevor am 45. Prozesstag (13.08.2015) das Urteil erwartet wird.

Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg(at)gmx.de

Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!

Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!

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