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Beantrage KEINEN kleinen Waffenschein

Zu den vielen Schikanen, die sich der Überwachungsstaat für Bürger mit nationaler Gesinnung einfallen lässt, gehört auch der Entzug des kleinen Waffenscheins wegen mangelnder politischer Zuverlässigkeit.

Aber nicht nur das. Egal ob NPD, AfD, die Rechte, Dritter Weg, Reichsbürger, Kameradschaft oder unorganisiert – in den entsprechenden Bescheiden der Waffenbehörden wird auch das Verbot ausgesprochen, an sich erlaubnisfreie Waffen überhaupt besitzen zu dürfen.

Der kleine Waffenschein verleiht das Recht, eine Gaspistole auch außerhalb der eigenen Wohnung beziehungsweise des eigenen Grundstücks führen zu dürfen. Ohne dieses Dokument ist es aber immerhin gestattet, eine solche erlaubnisfreie Waffe zu Hause haben zu dürfen.

Nationalen Bürgern, die über einen kleinen Waffenschein verfügen, wird auch das jetzt verboten. Selbst wenn sie auf dem Rummelplatz ihren Kindern einen Teddybären mit einem Luftgewehr schießen wollen, gilt das bereits als Verstoß gegen das Waffengesetz und wird als Straftat verfolgt.

Nicht einmal kurz anfassen dürfen sie ein solches harmloses Schießbudengewehr, und wer sich da fragt, ob das System langsam überschnappt, liegt nicht ganz falsch.

Mittlerweile sind einige Betroffene gegen diese wahnwitzigen Bescheide vor Gericht gezogen. Aber sowohl in Hessen als auch in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern fielen die Urteile ungünstig aus. In dieser Hinsicht ist die Justiz ganz und gar dem politischen Willen der herrschenden Parteien ergeben.

Deshalb mein Rat: Ein Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins stellt einen Verdachtsmoment dar, dass man eine Gaspistole hat. Dies also vermeiden. Besser eine Gaspistole kaufen und zu Hause aufbewahren, von der sie nichts wissen.
Jeder, der Grund zu der Vermutung hat, in den Stasikarteien als Rechtsabweichler geführt zu werden, sollte so vorgehen.

4 Kommentare

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  • Ja das ist doch alles so gewollt.Wir deutschen sind die dummen Schafe ,die alles brav hinnehmen und folgen bis der Schlächter kommt und uns zur Schlachtbank führt!…..

    …..ähhhhmmm, entschuldigung, man hat ja die Schlächter schon zu uns geführt, allerdings: ” Wir dürfen uns nicht wehren!”
    Frage:” Wo bitte schön kann ich den denn ohne den Waffenschein erwerben?”🙄🤔

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    • In Polen zum Beispiel. Beim Transport darauf achten das die Pistole ungeladen und in einen geschlossenen Behälter transportiert wird. Kleiner Koffer mit Zahlenschloss oder kleines Vorhängeschloss. Munition muss getrennt von der Pistole ebenfalls verschlossen transportiert werden. Dann gibts auch keine Probleme.

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      • Falsch! In D zugelassene Schreckschusswaffen müssen deutsches PTB-Zeichen aufweisen! Hat aber leider keine im Ausland erworbene Waffe.

        Eine – oder mehrere – Gas-/Schreckschusswaffe(n) inkl. Munition und sonstigem Zubehör kann man (Ü18) aber noch problemlos auch ohne kleinen Waffenschein kaufen. Ausweiskopie reicht aus.

        Gibt es beispielsweise bei Sportwaffen Schneider (versandhaus-schneider.de).

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  • Alle in dem Leitfaden beschriebenen Abwehrwaffen sind (noch) frei, ab 18 Jahren in der BRD zu erwerben. Ob man diese Waffen auch führen darf steht auf einem ganz anderem Papier. Auch dazu findet ihr alle Informationen in dem Leitfaden.

    @Winne2 hat absolut recht. Alle in Deutschland verkauften Schreckschusswaffen müssen an der Seite ein PTB-Zeichen aufweisen. Schreckschusswaffen aus Polen oder anderen Ländern sind in Deutschland ILLEGAL und wenn sie bei einer Hausdurchsuchung o.ä. gefunden werden, wird der Besitzer mit einer Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz rechnen müssen.

    Wir raten euch ausserdem, Schreckschusswaffen immer direkt im Laden zu kaufen und nicht Online. So umgeht ihr die abgabe der Ausweiskopie. Maximal wird der Verkäufer mal dein Ausweis sehen wollen, es wird aber keine Kopie erstellt.

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