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Waffenschein

Zu den vielen Schikanen, die sich der Überwachungsstaat für Bürger mit nationaler Gesinnung einfallen lässt, gehört auch der Entzug des kleinen Waffenscheins wegen mangelnder politischer Zuverlässigkeit.

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Foto einer Waffenverbotsverfügung 2021
Doch damit nicht genug. Unabhängig davon, ob jemand Mitglied der AfD, der NPD oder einer anderen politisch “rechten” Partei ist, ob er den Reichsbürgern nahe steht, einer Kameradschaft angehört oder unorganisiert ist – in den Bescheiden der Waffenbehörden wird oft auch der Besitz von ansonsten erlaubnisfreien Waffen untersagt.

Der kleine Waffenschein verleiht das Recht, eine Gas-, Signalpistole auch außerhalb der eigenen Wohnung beziehungsweise des eigenen Grundstücks führen zu dürfen. Ohne im Besitz dieses Dokumentes zu sein ist es aber immerhin gestattet, eine solche erlaubnisfreie Waffe zu Hause besitzen zu dürfen.

Nationalen Bürgern, die über einen kleinen Waffenschein verfügen, wird auch das jetzt verboten. Selbst wenn sie auf dem Rummelplatz ihren Kindern einen Teddybären mit einem Luftgewehr schießen wollen, gilt das bereits als Verstoß gegen das Waffengesetz und wird als Straftat verfolgt.

Nicht einmal kurz anfassen dürfen sie ein solches harmloses Schießbudengewehr, und wer sich da fragt, ob das System langsam überschnappt, liegt nicht ganz falsch.

Einige Betroffene haben bereits rechtliche Schritte gegen diese aus ihrer Sicht übertriebenen Bescheide eingeleitet. Doch sowohl in Hessen, Sachsen als auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden die Klagen abgewiesen. In dieser Hinsicht ist die Justiz ganz und gar dem politischen Willen der herrschenden Parteien ergeben.

Daher mein Rat: Ein Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins könnte als Verdachtsmoment gewertet werden, dass man eine Gaspistole besitzt. Dies sollte vermieden werden. Es ist besser, eine Gaspistole zu kaufen und zu Hause aufzubewahren, ohne die Behörden darüber zu informieren.

Jeder, der vermutet, in den Verzeichnissen der Staatssicherheit als politischer Abweichler geführt zu werden, sollte entsprechend handeln.

4 Kommentare

  • Ja das ist doch alles so gewollt.Wir deutschen sind die dummen Schafe ,die alles brav hinnehmen und folgen bis der Schlächter kommt und uns zur Schlachtbank führt!…..

    …..ähhhhmmm, entschuldigung, man hat ja die Schlächter schon zu uns geführt, allerdings: ” Wir dürfen uns nicht wehren!”
    Frage:” Wo bitte schön kann ich den denn ohne den Waffenschein erwerben?”🙄🤔

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    • In Polen zum Beispiel. Beim Transport darauf achten das die Pistole ungeladen und in einen geschlossenen Behälter transportiert wird. Kleiner Koffer mit Zahlenschloss oder kleines Vorhängeschloss. Munition muss getrennt von der Pistole ebenfalls verschlossen transportiert werden. Dann gibts auch keine Probleme.

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      • Falsch! In D zugelassene Schreckschusswaffen müssen deutsches PTB-Zeichen aufweisen! Hat aber leider keine im Ausland erworbene Waffe.

        Eine – oder mehrere – Gas-/Schreckschusswaffe(n) inkl. Munition und sonstigem Zubehör kann man (Ü18) aber noch problemlos auch ohne kleinen Waffenschein kaufen. Ausweiskopie reicht aus.

        Gibt es beispielsweise bei Sportwaffen Schneider (versandhaus-schneider.de).

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  • Alle in dem Leitfaden beschriebenen Abwehrwaffen sind (noch) frei, ab 18 Jahren in der BRD zu erwerben. Ob man diese Waffen auch führen darf steht auf einem ganz anderem Papier. Auch dazu findet ihr alle Informationen in dem Leitfaden.

    @Winne2 hat absolut recht. Alle in Deutschland verkauften Schreckschusswaffen müssen an der Seite ein PTB-Zeichen aufweisen. Schreckschusswaffen aus Polen oder anderen Ländern sind in Deutschland ILLEGAL und wenn sie bei einer Hausdurchsuchung o.ä. gefunden werden, wird der Besitzer mit einer Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz rechnen müssen.

    Wir raten euch ausserdem, Schreckschusswaffen immer direkt im Laden zu kaufen und nicht Online. So umgeht ihr die abgabe der Ausweiskopie. Maximal wird der Verkäufer mal dein Ausweis sehen wollen, es wird aber keine Kopie erstellt.

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