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Sascha Krolzig in politischem Schauprozess verurteilt

Ob es die Ereignisse vom Mittwoch in Halle gewesen sind, bei denen ein offensichtlich geistesverwirrter Mensch zwei Passanten in der Nähe einer Synagoge erschossen hat, und woraus eine bundesweite Empörungswelle über angeblich steigenden Antisemitismus entstanden ist, die den Grundstein für die neuerliche Verurteilung des DIE RECHTE-Politikers Sascha Krolzig gelegt hat, kann nur spekuliert werden. Vor dem Bielefelder Landgericht ging Krolzig am Donnerstag (10. Oktober 2019) gegen das Urteil des Amtsgerichts vor, das ihn wegen einer Kritik am Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herfold-Detmold zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte.

Hintergrund war die Äußerung Krolzigs auf einer Parteiseite von DIE RECHTE, der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde, Matitjahu Kellig, hätte sich in einem WDR-Interview „frech“ über einen Zeitungsverleger geäußert, gegen dessen Druckerei Stimmung gemacht wurde. Der Inhaber der betreffenden Druckerei, die auch das Amtsblatt der Gemeinde Preußisch-Oldendorf druckt, betrieb nebenbei einen Verlag, in dem auch politisch nonkorme Bücher gedruckt wurden, was in einem WDR-Beitrag entsprechend skandalisiert wurde.

Während die Zuschreibung des Adjektives „frech“ wohl jedes kleine Kind im Laufe seines Lebens tausendfach hört, erstattete Kellig Strafanzeige – zunächst stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren jedoch ein, richtigerweise erkannte sie seinerzeit, daß keine Strafbarkeit vorliegt. Doch mit genügend politischem Druck gelang es der anwaltlichen Vertretung von Kellig, die Staatsanwalschaft zur Anklageerhebung zu bringen, letztendlich folgte eine Bielefelder Amtsrichterin dem Anklagekonstrukt und verurteilte Krolzig. Vor der Berufungsinstanz sollte der Fall noch einmal gründlich aufgearbeitet werden – letztendlich fand der Prozeß zwar vor einem großen Publikum statt und bestimmte die Schlagzeilen in Bielefeld, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die hohe Bedeutung des Grundrechtes der Meinungsfreiheit blieben aber erneut außen vor. Mit wenigen Worten lehnte der Vorsitzende Richter den Antrag der Berufung ab und bestätigte das Urteil des Amtsgerichtes.

Plädoyer für die Meinungsfreiheit blieb ungehört

Krolzig und sein Rechtsanwalt, Dr. Björn Clemens aus Düsseldorf, ließen nichts unversucht, um zu verdeutlichen, daß es sich in der damaligen Äußerung um eine Kritik an den Äußerungen von Kellig handelte, nicht etwa um eine feindliche Äußerung gegen die Judenheit an sich. Dies belegt auch der entsprechende Artikel, in dem drei Personen, die sich in dem WDR-Filmbeitrag äußern, kritisiert werden, neben Kellig noch ein linker Journalist und ein Mitarbeiter der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus“. Lediglich Kellig erstattete jedoch Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft sah in der Bezeichnung mit dem Wort „frech“ tatsächlich den Straftatbestand der Beleidigung und Volksverhetzung als erfüllt an. Bedauerlicherweise schien das Gericht bereits von Beginn an zur Verurteilung zu neigen, sodaß die Beweisaufnahme letztendlich mehr symbolischer Natur gewesen ist – Krolzig hatte von Beginn an verdeutlicht, den entsprechenden Artikel verfaßt zu haben und auch bis heute keinen Anlaß gesehen, sich von diesem zu distanzieren, da er fest davon überzeugt ist, daß die Bezeichnung „frech“ keine Straftat darstellt.

Vom „Zentralrat der Juden“ und dem Amoklauf von Halle

In welch unsachlichem Klima der Gerichtsprozeß stattfand, wurde im Plädoyer der Staatsanwaltschaft deutlich. „Aus Worten werden Taten“, zitierte der Staatsanwalt den Präsidenten des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, und ging in den folgenden Sätzen auf den Amoklauf von Halle ein, bei dem unterschwellig suggeriert werden sollte, daß Äußerungen, wie sie Krolzig getätigt hatte, ein solches Klima begünstigen würden. Es scheint, als hätte sich die Strafverfolgungsbehörde dem politischen Druck gebeugt und damit letztendlich auch das Gericht überzeugt. Vielleicht lag es auch an der Anwesenheit von zahlreichen Bielefelder Lokalpolitikern und Linksextremisten, die im Zuschauerraum, der bis auf den letzten Platz gefüllt war, Platz genommen hatten – in diesen Tagen der Hysterie fällt es schwer, sachlich zu bleiben und eine Meinungsäußerung als das einzuordnen, was sie ist: Eine Kritik, die von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist.

Selbstverständlich wird Sascha Krolzig gegen das Urteil des Bielefelder Landgerichts Revision einlegen, und ob das Urteil, das wenig plausibel mit dem „nationalsozialistischen Hintergrund“ von Krolzig begründet wurde, der dafür maßgeblich sei, daß eine ansonsten nicht strafbare Bezeichnung als „frech“ zur Volksverhetzung würde, vor der nächsten Instanz Bestand hat, darf bezweifelt werden. Sollte das Oberlandesgericht Hamm wider Erwarten diesen Justizskandal nicht beenden, wird das Bundesverfassungsgerichts das letzte Wort haben – der Kampf für die Meinungsfreiheit braucht manchmal einen langen Atem, aber auch auf diesem Weg wird am Ende die Gerechtigkeit siegen!

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