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Bundesrat stimmt für restriktiveres deutsches Waffengesetz

Die Sitzung des Bundesrates zum Thema Waffenrecht (Entwurf zum dritten Waffenrechtänderungsgesetz; 3. WaffRändG) hätte besser zum Freitag den 13. als zum letzten Freitag, dem 20. September 2019, gepasst. Denn es wurde nahezu allen Empfehlungen der Ausschüsse des Parlaments und somit grundsätzlich einem schärferen Waffenrecht zugestimmt. Was bedeutet das konkret?

Mit dieser Stellungnahme des Bundesrates sind die EU-Feuerwaffenrichtlinie und die entsprechende Umsetzung in deutsches Recht weiter auf dem Vormarsch, was unter anderem folgende Konsequenzen für uns Legalwaffenbesitzer haben könnte, die deutlich über die Forderungen von EU sowie der Bundesregierung hinausgehen:

Die wichtigsten Neuerungen im neuen deutschen Waffengesetz

  • Ständige Bedürfnisprüfung (Details siehe unten)
  • Verbot von privaten Salutwaffen
  • Kein erleichterter Erwerb von Verschlüssen, Gehäusen, Wechselschäften und -sets für Langwaffen
  • Das Nachtzielverbot bleibt bestehen
  • Verbot großer Magazine und deren Gehäuse

Ausnahmen bestätigen bei all den neuen Restriktionen die Regel, denn schon im Sommer 2019 ist der Gesetzgeber bei den Vorderladern “zurückgerudert”, die man von der einst vorgesehenen Erwerbsscheinpflicht befreite. Bekanntlich wird nur eine geringe Anzahl von Bundesrat-Vorschlägen in Gesetze umgewandelt, aber die Mehrzahl der weiteren Restriktionen kommt aus den Ausschüssen. Das Parlament wiederum folgt oftmals den Empfehlungen seiner eigenen Ausschüsse, was die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung erhöht.

Dazu wurde vom Bundesrat abseits der EU-Feuerwaffenrichtlinie folgendes zum Thema Waffenbesitz beschlossen:

  • Regelabfrage beim Verfassungsschutz
  • Bedürfnis für Sportschützen nach zehn Jahren nur mit Trainingsnachweis
  • Anzeigenbescheinigung für Dekowaffen und Magazine wie WBK-Einträge behandeln (Antrag aus Sachsen-Anhalt)
  • Armbrüste sollen den Feuerwaffen gleichgestellt werden (Antrag aus Hessen) und werden damit erlaubnispflichtig
  • Datenzugang zum NWR (Nationales Waffenregister) für Vollstreckungsbeamte
  • Verbesserung für Jäger bei invasiven Arten und Nutzung von Lichtquellen zur Zielbeleuchtung
  • Erleichterung der Anzeigepflicht für Finder, Erben, Gerichtsvollzieher
  • Anerkennung ausländischer Kennzeichnungen von Schreckschuss-Reizstoff-Signalwaffen

Im Bundesrat abgelehnt wurde beispielsweise die Kennzeichnung von Airsoftwaffen nach EU-Vorgaben. Es mag auch versöhnlich stimmen, dass die Anträge aus Niedersachsen und Bremen rund um Messerverbote und Waffenverbotszonen  zunächst einmal keine Zustimmung fanden, doch dafür überwiegen wohl dennoch eindeutig die Negativtendenzen, die wie das Schwert des Damokles über uns schweben.

“Deutsche Extrawürste” im geplanten EU-Waffengesetz

Schon die bereits feststehenden Restriktionen hinsichtlich der Beschränkung von Magazinkapazitäten für Kurz- und Langwaffen sind ein echter, nur sehr schwer nachzuvollziehender oder zu akzeptierender Hammer für Sportschützen und Jäger. Denn hiermit geht die deutsche Regierung einen eigenen Weg und ist im typisch-deutschen, vorauseilenden Gehorsam wieder einmal besonders streng. Dabei widerspricht man sogar den Wünschen des EU-Parlaments im Hinblick auf eine europaweite, einheitliche Harmonisierung. Nationen wie Frankreich, Österreich und Italien haben die Möglichkeit genutzt, ihren Sportschützen Waffen der Kategorie A7 zu genehmigen. Das bedeutet, dass dort Sportschützen weiterhin Magazine für den sportlichen Einsatz erwerben und verwenden können, die mehr als 10 Patronen (Langwaffen) oder 20 Patronen (Kurzwaffen) aufnehmen können. Im Gegensatz dazu möchte der Entwurf zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz den Erwerb und die Verwendung solcher Magazine in Deutschland komplett verbieten. Je nach Interpretation des Gesetzestextes ist das unserer Meinung nach sogar ein Verstoß gegen die EU-Feuerwaffenrichtlinie.

Neu und nach Wunsch des Bundesrats: Waffenbesitzer unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes

Doch es kommt noch dicker! Das George Orwell-Motto “Big Brother is watching you” gilt heutzutage für einen zivilen Legalwaffenbesitzer im ganz besonderen Maße, denn wir sollen nun auch noch im Fokus des Verfassungsschutzes stehen. Nach derzeitigen Bundesratswünschen sollen allen Bürgern, die beim Verfassungsschutz erfasst sind, die Waffenbesitzkarten entzogen werden. Das Konzept des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) sieht vor, dass die Waffenbehörden zu einer regelmäßigen Abfrage beim Verfassungsschutz verpflichtet sind. Seit nunmehr 6 Jahren versuchen einige Innenminister immer wieder, die Regelabfrage beim Verfassungsschutz ins Waffengesetz einzubringen. Bisher wurde die gesetzlich geregelte Verknüpfung zwischen Waffenbehörden und der deutschen “Geheimpolizei” (alias Verfassungsschutz) von der Bundesregierung stets abgelehnt. In diesem Kontext sind die erneuten Vorstöße in diese Richtung aus bürgerrechtlicher Sicht mehr als bedenklich und wirklich besorgniserregend.

Das wären die möglichen Erleichterungen für Jäger im geplanten neuen deutschen Waffenrecht 2019:

  • Jäger sollen zukünftig Nachtsichtvorsatz- und aufsatzgeräte nutzen dürfen (Dual Use Geräte bleiben erlaubt)
  • Jäger sollen zukünftig Schalldämpfer für Jagdgewehre ohne Bedürfnisnachweis gegen Vorlage des Jagdscheins erwerben dürfen

Das ist eine aktuelle Momentaufnahme von Ende September 2019 auf dem Weg zu einem neuen deutschen Waffengesetz. Wir von all4shooters.com halten Sie auf dem Laufenden. Diese Stellungnahme des Bundesrates ist aber nur ein Teil des gesamten Gesetzgebungsprozesses und damit nicht als final zu betrachten.

Nächster Schritte: Antwort der Bundesregierung und danach die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Wir rechnen nach einer 2. und 3. Lesung dann mit der endgültigen Verabschiedung des neuen deutschen Waffengesetzes bis Ende des Jahres 2019.

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