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Brandenburg verabschiedet neues Polizeigesetz

Der Landtag Brandenburg hat eine Reform der Befugnisse der Polizei verabschiedet.

Die Polizei kann Verdächtige im Terrorismusspektrum künftig bis zu vier Wochen präventiv in Haft nehmen, Meldeauflagen erteilen und verdachtsunabhängige Kontrollen ausweiten. Die entsprechende Schleierfahndung ist nicht mehr nur an der Grenze, sondern auch an Bundesfernstraßen und Raststätten gestattet. Die Speicherfristen für Aufnahmen aus der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen hat der Landtag von zwei Tagen auf zwei Wochen verlängert.

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